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Warnstreik in Pritzwalk: Beschäftigte fordern bessere Löhne!

Am 26. März 2025 haben die Beschäftigten von Gefinex in Pritzwalk, Ortsteil Steffenshagen, mit einem Warnstreik auf ihre Forderungen nach höheren Löhnen aufmerksam gemacht. Die Produktion wurde für zwei Stunden gestoppt, während sich sowohl die Früh- als auch die Spätschicht vor dem Werktor versammelten. Der stellvertretende Betriebsratsvorsitzende Steffen Rösinger beschreibt die Belegschaft als „auf Krawall gebürstet“, nachdem bereits vier Verhandlungsrunden ohne nennenswerte Fortschritte verlaufen sind. Die Industriegewerkschaft (IG) Bergbau-Chemie-Energie fordert einen Anstieg des Stundenlohns um zwei Euro, um die prekäre Lohnsituation vieler Mitarbeiter zu verbessern. Laut Gewerkschaftssekretär Nils Tohermes sind Beschäftigte in unteren Lohngruppen „im Grunde beim Mindestlohn angekommen“.

Die Verhandlungen mit der Geschäftsführung, die seit Ende letzten Jahres andauern, haben bisher nur ein unzureichendes Angebot hervorgebracht, welches „weit unter dem, was wir wollen“ liegt. Dies hat die Mitarbeiter veranlasst, symbolisch zu einem Warnstreik zu greifen. Das Unternehmen, das zur Steinbacher-Gruppe mit Sitz in Tirol gehört, beschäftigt aktuell knapp 90 Mitarbeiter, von denen etwa die Hälfte in der Produktion tätig ist. Gefinex, gegründet 1984, ist auf Schall- und Feuchtigkeitsschutz für Gebäude spezialisiert und produziert im Drei-Schicht-System. Neben dem Hauptstandort in Pritzwalk gibt es eine weitere Produktionsstätte in Czarnów, Polen.

Rechtliche Rahmenbedingungen von Streiks

Gemäß den rechtlichen Vorgaben für Arbeitskämpfe müssen Streiks bestimmten Kriterien genügen, um als rechtmäßig zu gelten. Der Streik muss von einer tariffähigen Gewerkschaft organisiert sein, tariflich regelbare Ziele verfolgen und die Friedenspflicht respektieren. Zudem ist der Streik als ultima ratio vorgesehen, wenn vorige Verhandlungen gescheitert sind. Diese Rahmenbedingungen sind wichtig, um die Rechte und Pflichten sowohl von Arbeitgebern als auch von Arbeitnehmern zu gewährleisten. In Deutschland schützt Art. 9 Abs. 3 GG das Streikrecht und unterstützt die Koalitionsfreiheit der Arbeitnehmer.

Für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die ebenfalls von Warnstreiks betroffen sind, ist die Teilnahme an rechtmäßigen Arbeitskampfmaßnahmen erlaubt, solange kein Notdienst im Betrieb erforderlich ist. Die Anmeldung und Durchführung eines Streiks müssen formal von der Gewerkschaft organisiert werden, um rechtliche Folgen zu vermeiden, die etwa eine Kündigung oder Schadensersatzforderungen nach sich ziehen können. Auch die Regelungen zu Entgeltfortzahlungen während eines Streiks, die Auswirkungen auf Jahressonderzahlungen sowie die Möglichkeit, Urlaub zu beantragen, sind klare Vorgaben, die es zu beachten gilt.

Das Gefinex-Beispiel verdeutlicht, wie wichtig ein rechtmäßiger und gut organisierter Arbeitskampf für die Beschäftigten ist. Trotz der Herausforderungen ist die Forderung nach fairen Löhnen und Arbeitsbedingungen ein zentrales Anliegen. Die kommenden Verhandlungen werden zeigen, ob Einigungen erzielt werden können, um den Bedürfnissen der Mitarbeiter gerecht zu werden und Konflikte zu vermeiden.

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