
Die Situation um den Amtsdirektor Matthias Habermann in Meyenburg spitzt sich zu. Er sieht sich massiver Kritik gegenüber, da er den Umgang mit einer Petition gegen den geplanten Ausbau eines Windparks in Halenbeck-Rohlsdorf in Frage stellt. Die Petitionsunterzeichner werfen ihm vor, mit seinem Verhalten kritische Stimmen zu ignorieren und sie versuchen nun, mit einer Kommunalaufsichtsbeschwerde gegen seine Entscheidungen vorzugehen. Der Windpark soll um vier neue Anlagen erweitert werden, wofür eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich ist. Diese Änderung jedoch wird von 291 Unterzeichnern abgelehnt, die sich für den Schutz von Mensch und Natur stark machen, wie die Märkische Allgemeine berichtete.
Die Gemeindevertretung wies die Petition am 7. Oktober zurück und verwies die Entscheidung über die Windkraftanlagen an die Regionale Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel. Diese Abweisung wurde von Habermann empfohlen, da die Gemeinde rechtlich nicht zuständig sei. Ein Geprächstermin, den die Petenten vor der Sitzung anstreben, wurde nicht eingehalten. Bei einem vorgeschlagenen Treffen am 5. November kam es letztlich nicht zu einem Ergebnis. Die Kritik richtet sich sowohl gegen die Formulierung von Habermann, die eine „Bürgerfeindlichkeit“ andeuteten, als auch gegen die Anweisung, die Zahl der Teilnehmenden auf vier Personen zu begrenzen. Diese Vorgehensweise könnte als Einschränkung des Rechts auf Meinungsäußerung gewertet werden. Diesbezüglich äußerte sich die Kommunalaufsicht jedoch mit der Mitteilung, dass kein rechtliches Fehlverhalten festgestellt werden könne. Im Übrigen ist es nach Kommunalbrevier klar, dass entgegen allgemeiner politischer Themen, für den Bereich lokaler Angelegenheiten, jeder das Recht hat, sich schriftlich an die Behörden oder die Volksvertretung zu wenden.