
In der Hattwichstraße in Glienicke/Nordbahn galt seit 2022 eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Doch diese Regelung steht nun auf der Kippe. Ein Anwohner hatte gegen die Einführung der Tempo-30-Zone geklagt, und sowohl das Verwaltungsgericht Potsdam als auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden zugunsten des Klägers. Damit wird künftig wieder die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf dieser Straße erlaubt, wie tagesschau.de berichtet.
Die Straßenverkehrsbehörde hatte 2022 auf Antrag der Gemeinde Tempo 30 angeordnet. Die Hattwichstraße durchquert ein Wohngebiet im nördlichen Teil des Ortszentrums. Zuvor war hier eine Geschwindigkeit von 50 km/h erlaubt. Das entscheidende Urteil der Gerichte folgte einer Feststellung, dass ein formeller Beschluss der Glienicker Gemeindevertretung zur Einführung der Tempo-30-Zone notwendig ist. Bislang liegt lediglich eine einstimmige Empfehlung des Ausschusses für technische Infrastruktur und Gewerbe vor, was nicht ausreicht, um die Geschwindigkeitsreduzierung rechtsgültig umzusetzen.
Reaktionen aus der Gemeinde
Bürgermeister Hans Günter Oberlack äußerte sich bereits zu der Situation und prognostizierte, dass die Geschwindigkeitsbeschränkungen möglicherweise bald wieder eingeführt werden müssten. Aktuell sind die Tempo-30-Schilder zu entfernen, und die Fahrbahnbeschriftung muss unkenntlich gemacht werden. Dennoch bleibt abzuwarten, wie das weitere Gerichtsverfahren über das Tempolimit ausgeht. Bis zur endgültigen Entscheidung gilt in der Hattwichstraße wieder die alte Regelung mit 50 km/h.
Die Situation in Glienicke/Nordbahn steht exemplarisch für die Herausforderungen, denen sich Gemeinden bei der Umsetzung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen gegenüberssehen. Viele Bürger wünschen sich eine Verkehrsberuhigung, um die Lebensqualität in Wohngebieten zu steigern und die Sicherheit, insbesondere für Kinder und ältere Menschen, zu verbessern. Gemäß glienicke.eu kam die ursprüngliche Initiative zur Einrichtung der Tempo-30-Zone von der Gemeindevertretung, die diese Maßnahme als notwendig erachtete.
Verkehrsberuhigung im Allgemeinen
Die Bereitschaft, Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung zu ergreifen, wird häufig durch die verkehrliche Gefahrenlage beeinflusst. stvo2go.de hebt hervor, dass Verkehrsberuhigung auf verschiedene Weisen erzielt werden kann, darunter durch Einbahnstraßen, Poller oder Aufpflasterungen. Eine qualifizierte Gefahrenlage ist Voraussetzung für diese Maßnahmen, wie es im § 45 Absatz 9 StVO gefordert wird.
Abgesehen von den geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen sind auch weitere Alternativen zur Verkehrsberuhigung denkbar, wie das Einsetzen von Blumenbeeten oder Pflanzenkübeln. Diese sollten jedoch deutlich erkennbar platziert werden, um die Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Die Diskussion um die Geschwindigkeitsbegrenzung in der Hattwichstraße hat das Thema der Verkehrssicherheit in Glienicke/Nordbahn erneut in den Fokus gerückt und verdeutlicht, wie wichtig Anpassungen für die Anwohner sind.