
Am 19. Januar 2025 fand auf der Burg Rabenstein in Bad Belzig das Jahresauftaktkonzert des „Keimzeit Akustik Quintetts“ statt. Die Veranstaltung war ausverkauft und versprach ein unvergessliches Erlebnis für die Besucher. Doch die Premiere dieser Konzertreihe wurde durch das Fehlverhalten eines Pärchens gestört, was zu einer Reihe von unangenehmen Vorfällen führte.
Ein 59-jähriger Mann und eine 53-jährige Frau, die an dem Konzert teilnahmen, sorgten wiederholt für Störungen. Das Personal der Burg sowie das Management der Band forderten das Pärchen mehrfach auf, Ruhe zu bewahren. Leider blieben diese Aufforderungen ohne Erfolg, und die Störungen nahmen sogar zu. Letztendlich sah sich das Konzertteam gezwungen, das Konzert zu unterbrechen, um die Situation zu deeskalieren.
Intervention und Maßnahmen
Während einer kurzen Pause des Konzerts wurde das Pärchen aus dem Saal geleitet. Die Polizei wurde über das Fehlverhalten informiert und traf zu einem Zeitpunkt am Veranstaltungsort ein, als die Störer bereits in ihr Hotelzimmer zurückgekehrt waren. Die 53-Jährige weigerte sich, mit den Beamten zu kooperieren und griff diese sogar an, was zu leichten Verletzungen auf Seiten der Polizisten führte. Ihr Begleiter, der 59-Jährige, verhielt sich indes friedlich und beobachtete die Situation.
Die Polizei nahm Anzeigen auf und sprach einen Platzverweis für die Nacht aus. Die Betreiber der Burg entschieden sich daraufhin, diesen Platzverweis um ein lebenslanges Hausverbot für das Pärchen zu erweitern, um zukünftige Störungen zu vermeiden. Ein solches Hausverbot ist im deutschen Recht verankert und hat seine Basis in den Regelungen des BGB, das dem Eigentümer das Recht zusichert, unerwünschte Personen von seinem Eigentum auszuschließen.
Rechtliche Grundlagen des Hausrechts
Wie aus rechtlichen Erörterungen hervorgeht, können Veranstalter und Eigentümer im Rahmen ihrer Befugnisse Hausverbote aussprechen. Dabei ist das Hausrecht ein wichtiger Aspekt, der auch bei Veranstaltungen eine entscheidende Rolle spielt. Bei der Ausübung dieses Rechts muss jedoch stets darauf geachtet werden, dass die Maßnahmen verhältnismäßig sind und ein nachvollziehbarer Grund für ein Hausverbot vorliegt.
Ein Beispiel hierfür ist ein aktuelles Urteil, das die Grenzen des Hausrechts in einem Fall zwischen einem Theater und einem Orchestermusiker betrachtete. Das Gericht stellte fest, dass ein lebenslanges Hausverbot, wie es hier ausgesprochen wurde, unverhältnismäßig sein kann, wenn nicht ausreichend Gründe dargelegt werden können, die eine solche Maßnahme rechtfertigen. Zudem muss auch gewährleistet werden, dass solche Entscheidungen nicht auf falschen Annahmen basieren, was zu Schadenersatzansprüchen führen kann.
*maz-online.de berichtet, dass das Pärchen die ersten Störung signalisierte, während eventfaq.de die Bedeutung des Hausrechts im Veranstaltungssektor erläutert, und eventfaq.de weiterführende Aspekte des Themas aufgreift.*
Die Vorfälle auf der Burg Rabenstein sind ein bezeichnendes Beispiel dafür, wie wichtig es ist, das Hausrecht angemessen auszuüben und dabei sowohl die Rechte der Veranstalter als auch die der Besucher im Auge zu behalten. Das Ziel sollte immer ein ungestörtes und sicheres Veranstaltungserlebnis für alle sein.