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Streit um Rettungsdienst-Finanzierung: Landkreise schlagen Alarm!

Am 11. März 2025 fand ein Pressegespräch statt, bei dem die Landräte der Landkreise Teltow-Fläming, Potsdam-Mittelmark und Märkisch-Oderland sich vehement gegen die willkürlichen Festbeträge von Krankenkassen für Rettungsdiensteinsätze aussprachen. Die Unterstützung kam dabei auch von den Landkreisen Barnim, Oberhavel, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree und Spree-Neiße. Die Diskussion entfacht vor dem Hintergrund eines Streits um die Finanzierung im Rettungsdienst, den die Nordkurier ausführlich beleuchtet.

Ein zentraler Punkt des Problems ist die zum 1. Januar 2025 eingeführte rückwirkende Festbetragsbegrenzung für Rettungsdienstleistungen, die von der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Krankenkassen kommuniziert wurde. Diese Regelung wurde vorgebracht, nachdem die Krankenkassen die Kosten- und Leistungsrechnung der Rettungsdienstträger ablehnten. Lediglich die Mustergebührenkalkulation eines externen Gutachters wird anerkannt, was die Situation weiter verkompliziert. Die gesetzliche Grundlage für diese begrenzenden Maßnahmen findet sich im § 17 Abs. 2 Satz 5 des Brandenburger Rettungsdienstgesetzes (BbgRettG), aber die Landräte argumentieren, dass es an einer rechtlichen Basis für eine derartige Leistungsbegrenzung fehle.

Folgen für die Landkreise

Die finanzielle Belastung, die aus dieser Regelung resultiert, ist erheblich. Für den Landkreis Teltow-Fläming summieren sich die Kosten, die durch die Ablehnung der Krankenkassen entstehen, auf rund 4 Millionen Euro jährlich, was circa 12 % der Gesamtkosten ausmacht. Diese einseitigen Leistungskürzungen belasten nicht nur die Landkreise, sondern auch die Versicherten, die nun selbst für vermeintliche Fehlfahrten aufkommen müssen. Gernot Schmidt, der Landrat von Märkisch-Oderland, wies darauf hin, dass eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts die Begrenzung der Leistungen ausschließt, was die rechtliche Unsicherheit weiter verschärft.

Darüber hinaus ist die Verantwortung für den bodengebundenen Rettungsdienst klar den Landkreisen und kreisfreien Städten zugeordnet, wie durch den Landtag bestätigt. Dies führt dazu, dass die finanziellen und strukturellen Anforderungen des Rettungsdienstes nicht durch die Krankenkassen ausreichend honoriert werden können.

Politische Reaktionen

Die Brandenburger Gesundheitsministerin Britta Müller hat sich in dieser Angelegenheit bereits für eine Einigung zwischen den Landkreisen und den Krankenkassen eingesetzt. Sie betont, dass die Gebührenbescheide für Patienten unsozial sind und fordert die Landkreise auf, ihrer politischen Verantwortung gerecht zu werden, um Verhandlungen fortzusetzen. Aktuell haben sich bereits elf von 19 Landkreisen und kreisfreien Städten der neuen Kalkulationssystematik angeschlossen.

Im Kontext dieser Debatte wird auch die grundlegende Aufgabe des Rettungsdienstes, die Versorgung der Bürger*innen, hervorgehoben. Diese ist im Rettungsdienstgesetz (RDG) verankert, wobei die Finanzierung durch jährliche Verhandlungen mit den Kostenträgern – den Krankenkassen – erfolgt. Die notwendigen Kosten für den Rettungsdienst, einschließlich Betriebskosten für Rettungswachen, Fahrzeuge und Personal, müssen realistisch kalkuliert werden. Dies gilt es in den aktuellen politischen Verhandlungen zu berücksichtigen, wie die DRK formuliert.

Die Situation bleibt angespannt und erfordert ein schnelles, adäquates Handeln seitens der politischen Akteure, um die qualitativen Standards im Rettungsdienst aufrechtzuerhalten und die finanzielle Belastung für die Einwohner auf ein Minimum zu reduzieren.

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Oberhavel, Deutschland
Sachschaden
4000000 € Schaden
Ursache
Ablehnung der Kosten- und Leistungsrechnung, Fehlende rechtliche Grundlage, Gesetzliche Vorgaben
Beste Referenz
potsdam-mittelmark.de
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nordkurier.de
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