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Gebührenchaos in Brandenburg: Patienten müssen für Rettungseinsätze zahlen!

Im Land Brandenburg stehen die Rettungsdienste vor einem bedeutenden finanziellen Dilemma. Angesichts steigender Kosten und streitiger Gebührenübernahmen durch Krankenkassen zeichnet sich ein turbulentes Bild für Notrufpatienten ab. Maz Online berichtet, dass im Landkreis Märkisch-Oderland Patienten bereits zur Kasse gebeten werden müssen, wenn es um die Erstattung von Notrufen geht. Eine ähnliche Entwicklung zeigt sich im Landkreis Teltow-Fläming, wo vorläufige Pläne zur anteiligen Kostenübertragung auf die Patienten zurückgestellt wurden.

Besonderes Augenmerk liegt auf dem Dahme-Spreewald, wo seit Jahren über die Kostenübernahme für Fehlfahrten des Rettungsdienstes ohne Krankenhaustransport gestritten wird. Seit 2020 gibt es Konflikte zwischen dem Dahme-Spreewald-Kreis und den Krankenkassen bezüglich der Gebühren, die für die Rettunsdienste erhoben werden. Diese Auseinandersetzung wurde zusätzlich durch Normenkontrollklagen der Krankenkassen, die gegen die Gebührenordnung des Kreises eingereicht wurden, verschärft. Aktuell ruhen diese Klagen.

Kostenstruktur und geplantem Beschluss

Am 2. April 2025 plant der Kreistag in Dahme-Spreewald, eine neue Gebührensatzung für den Rettungsdienst zu beschließen. Vor dieser Entscheidung sollen strittige Punkte mit den Krankenkassen durch einen externen Berater geklärt werden. Im Landkreis fallen jährlich Kosten von rund 30 Millionen Euro für den Rettungsdienst an, die Personal- und Sachkosten für 15 Rettungswachen sowie anteilige Kosten der Regionalleitstelle und Verwaltungskosten umfassen. Diese finanziellen Belastungen zeigen bereits Auswirkungen in anderen Landkreisen.

Der Konflikt hat sich in mehreren Brandenburger Landkreisen verschärft. Auch in den Landkreisen Barnim, Oder-Spree, Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße, Oberhavel, Uckermark und Potsdam-Mittelmark erstatten die Krankenkassen nicht mehr alle Gebühren für Rettungseinsätze. RBB24 erklärt, dass die Krankenkassen die Einsatzkosten als überzogen erachten und rückwirkend nur Festbeträge erstatten. Ein Beispiel hierfür ist ein Rettungswagen-Einsatz in Teltow-Fläming, der 1.449 Euro kostet, während die Kassen lediglich 794 Euro übernehmen.

Folgen für Patienten

Diese Entwicklungen führen dazu, dass Patienten in einigen Landkreisen mit Zahlungsaufforderungen für Rettungseinsätze rechnen müssen. Ab dem 1. Januar 2025 tragen sie die Verantwortung für die Differenz zwischen den Kosten, die die Kommunen in Rechnung stellen, und den erstatteten Beträgen der Krankenkassen. Erste Zahlungsaufforderungen sind bereits in Märkisch-Oderland verschickt worden, wo die Patienten bis zu 451 Euro für einen Einsatz bezahlen müssen. In anderen Landkreisen wie Oberhavel und Oberspreewald-Lausitz wurden bisher keine Rechnungen versendet.

Die Gesundheitsministerin Britta Müller mahnt zur schnellen Einigung zwischen den Landkreisen und den Krankenkassen, während die Diskussion im Gesundheitsausschuss des Landtages ohne konkrete Lösungen verläuft. Es gibt Stimmen, wie die von Johannes Wagner vom Landkreistag, die eine grundlegende Neubewertung der Festbeträge fordern und ein Eingreifen des Gesundheitsministeriums anregen.

Die komplexe Lage wird weiterhin durch die Kritik an der Gebührenkalkulation der Landkreise verstärkt. Diese wird von den Krankenkassen als fehlerhaft erachtet, während die Kommunen auf Investitionskosten und etwaige Fehlfahrten hinweisen. Zusätzlich berichtet RBB24, dass Patienten als „Gebührenschuldner“ im Rettungsdienst gelten und möglicherweise Widerspruch gegen die Forderungen einlegen müssen.

Die Landesregierung plant, sich in den Streit einzuschalten. Ministerpräsident Dietmar Woidke wird Gespräche mit der Gesundheitsministerin sowie Vertretern der Landkreise und Krankenkassen führen, um eine Lösung zu finden. Die Diskussion um die Kostenübernahme und die damit verbundenen Herausforderungen für die Patienten bleibt angespannt.

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