
Am 24. Januar 2025 erhielten zahlreiche Bürger im Havelland ihre neuen Grundsteuerbescheide, wobei die Erhöhungen teils erheblich ausfielen. So erhielt Alfred Trogisch aus Stölln einen Bescheid, der die Grundsteuer B von 227 Euro auf 287,25 Euro jährlich anhebt. Dies bedeutet, dass auch die Vierteljahreszahlungen von 56,73 Euro auf 71,82 Euro steigen. Trogisch hat bereits Einspruch beim Finanzamt eingelegt, da er den neuen Messbescheid als fehlerhaft ansieht.
Besonders kritisch ist Trogisch bezüglich des vom Finanzamt festgelegten Bodenrichtwerts von 15 Euro pro Quadratmeter. Seiner Einschätzung nach liegt der tatsächliche Wert seiner Immobilie, die 98 Quadratmeter umfasst, bei circa der Hälfte der angesetzten Summe von rund 300.000 Euro. Auch die Kaltmiete, die auf 8,77 Euro pro Quadratmeter angesetzt wurde, hält er für übertrieben.
Wachsende Unzufriedenheit
Christian Lossin aus Rhinow äußerte ebenso seinen Unmut über die satte 71-prozentige Erhöhung des Messbetrags für sein 70 Jahre altes Haus. Er fordert von der Kommune eine Senkung des Hebesatzes, was das unverhältnismäßig gewachsene Steueraufkommen erneut in Frage stellt. Die Diskussion über die Grundsteuerreform offenbart, dass viele Bürger mit der aktuellen Situation unzufrieden sind, während viele Einsprüche gegen die Bescheide des Finanzamtes weiterhin unbearbeitet bleiben.
Die Thematik der Aufkommensneutralität wird ebenfalls kontrovers diskutiert. Diese bezieht sich auf die Gesamtheit der Steuereinnahmen der Gemeinden, schützt jedoch nicht vor individuellen Erhöhungen der steuerlichen Last für die Bürger. Amtsdirektor Jens Aasmann zeigte in diesem Zusammenhang Zweifel an den Zahlen im Hebesatzregister. Der Bürgermeister von Milower Land, Felix Menzel, betonte, dass Aufkommensneutralität nicht automatisch mit Belastungsneutralität gleichzusetzen sei.
Aufträge und Forderungen
Marc Glauche aus Hohennauen fordert gar eine Deckelung der Grundsteuer, was in der Öffentlichkeit auf zunehmendes Interesse stößt. Dies liegt auch daran, dass die neuen Grundstücksbewertungen alle sieben Jahre vorgenommen werden sollen, mit der nächsten Neubewertung für das Jahr 2029. Die Veränderungen in der Steuerstruktur zeigen, dass die neuen Steuermessbeträge ähnlich den alten verteilt werden. Laut finanzamt.hessen.de verteilen sich die neuen Grundsteuer-Messbeträge wie folgt:
Kategorie | Alte Anteile | Neue Anteile |
---|---|---|
Reines Wohnen | 52,4% | 49,6% |
Reines Nicht-Wohnen | 27,1% | 25,7% |
Mischnutzung | 18,9% | 22,3% |
Grundstücke ohne Gebäude | 1,7% | 2,4% |
Diese reevaluierte Verteilung könnte zu unterschiedlichen finanziellen Belastungen für die Bürger führen. In Falkensee beispielsweise gab es kürzlich ein einstimmiges Votum für einen Redsuktionen des Hebesatzes auf 210 für die Grundsteuer B, entgegen ursprünglicher Pläne von 250. Eine Sitzung der Stadtverordneten ist für den 29. Januar angesetzt, um weitere Entscheidungen zu treffen.
Mit den anhaltenden Protesten und Forderungen der Bürger zeigt sich deutlich, dass die Reform der Grundsteuer auch in der Zukunft eine spannende und kontroverse Thematik darstellen wird. maz-online.de verweist auf die anhaltenden Herausforderungen und die Notwendigkeit einer transparenten und fairen Handhabung der Grundsteuern in der Region.