Dahme-Spreewald

Widerstand gegen geplanten Elternbeitrag für Schülerfahrten in Dahme-Spreewald!

Im Landkreis Dahme-Spreewald zeichnet sich ein zunehmender Widerstand gegen die geplante Abschaffung des kostenlosen Schülertickets ab. Diese Maßnahme, die ab dem kommenden Schuljahr in Kraft treten soll, sieht die Einführung eines Elternbeitrags von 100 Euro jährlich pro Kind für Schulfahrten vor. Die Kritik kommt insbesondere von der gemeinsamen Kreistagsfraktion der SPD, Grünen, Linken, Wir für KW und BIS (SGLWB) und wird von verschiedenen Seiten der Schulgemeinschaft unterstützt.

„Der Zugang zu Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen“, betont Anett Kehling, die Vorsitzende des Kreisschulbeirats. Dieser setzt sich aus Eltern, Schülern und Lehrern zusammen und spricht sich klar für den Erhalt des kostenlosen Schülertickets aus. Der Kreisschulbeirat hat in dieser Debatte Bedenken geäußert, die von der SGLWB-Fraktion ernst genommen werden.

Finanzielle Hintergründe und Auswirkungen

Die Kreisverwaltung begründet die Wiedereinführung des Elternbeitrags mit der angespannten Haushaltslage. Der Landkreis gibt derzeit jährlich 13,5 Millionen Euro für die Schülerbeförderung aus. Mit der Einführung des Elternbeitrags könnte eine Einsparung von 700.000 Euro erzielt werden. Diese Argumentation wird jedoch von vielen Seiten hinterfragt, denn die Kosten für die Eltern könnten insbesondere für Familien im ländlichen Raum eine erhebliche Belastung darstellen.

Die Einführung des kostenfreien Schülertickets seit 2020 war eine wichtige Maßnahme zur Förderung der Chancengleichheit. Vor dieser Reform mussten Eltern einen Beitrag von 88 Euro pro Jahr leisten. Das Ziel war es, allen Schülern unabhängig von der finanziellen Situation der Familien die Möglichkeit zu geben, regelmäßig zur Schule zu fahren.

Schülerbeförderungsansprüche und Anträge

In Dahme-Spreewald können Schüler, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis haben und einen Schulweg von mindestens 2 km zurücklegen müssen, Anträge auf Schülerfahrausweise und Förderungen über das Amt für Schulverwaltung stellen. Die Antragstellung muss bis zum 1. März eines Jahres erfolgen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Zusätzlich gibt es Regelungen für die Schülerspezialbeförderung, die eingerichtet wird, wenn die nächstgelegene Schule nicht erreichbar ist oder gesundheitliche Gründe vorliegen. Diese Unterstützung stellt sicher, dass auch Schüler mit besonderen Bedürfnissen die Schule erreichen können.

Die damit verbundenen Ansprüche sind jedoch von verschiedenen Faktoren abhängig. Die gesetzlichen Grundlagen variieren je nach Bundesland, wobei Schüler oftmals erst ab bestimmten Entfernungen einen Anspruch auf kostenlose Beförderung haben. In Dahme-Spreewald sollen mit den neuen Regelungen möglicherweise auch Härtefälle entstehen, die durch die zusätzlichen Kosten für Eltern hervorgerufen werden.

In einer Zeit, in der die Bildungswege durch verschiedene soziale und wirtschaftliche Faktoren beeinflusst werden, fordert die SGLWB-Fraktion eine kritische Überprüfung der geplanten Maßnahmen. Der bevorstehende Kreistag im April, bei dem über die Vorlage zur Schülerbeförderung entschieden werden soll, wird daher besonders aufmerksam beobachtet.

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