Am 1. Juli 2024 trat in Brandenburg eine umfassende neue Hundehalteverordnung in Kraft, die die bisherigen Regelungen ersetzte. Diese Neuregelung wurde von Innenminister Michael Stübgen vorgestellt und soll die Anwenderfreundlichkeit und Übersichtlichkeit verbessern. Ein zentrales Merkmal ist die Abschaffung der traditionellen Rasseliste, die die Gefährlichkeit von Hunden bisher rassebasiert bewertete. Stattdessen wird künftig das Verhalten der Tiere in den Vordergrund gerückt, was die Beurteilung in zwei Kategorien vorsieht: unwiderlegbar gefährliche und widerlegbar gefährliche Hunde. Diese Veränderungen träten jedoch nur schrittweise in Kraft, wie barnim-aktuell.de berichtet.
Zu den neuen Vorschriften gehört auch eine Pflicht zur Kennzeichnung von Hunden: Alle Tiere über acht Wochen müssen nun mittels Mikrochip registriert werden. Halter sind außerdem dazu verpflichtet, relevante Daten wie Rasse, Gewicht und Alter bei der zuständigen Ordnungsbehörde anzugeben. Verstöße gegen die Kennzeichnungs- und Anzeigepflicht werden allerdings erst ab dem 1. Februar 2025 als Ordnungswidrigkeit geahndet, wie die ausführlichen Regelungen auf bravors.brandenburg.de zeigen.
Gebührenordnung für Hundehalter
Mit der neuen Verordnung einherging eine Anpassung der Gebührenordnung für Hundehalter, die seit dem 24. September 2024 gültig ist. Für die ordnungsbehördliche Anzeige der Haltung eines Hundes müssen die Halter nun zwischen 15 und 300 Euro bezahlen. Die Gemeinde Ahrensfelde hat sich entschieden, diese Gebühr auf 15 Euro festzulegen. Diese Entscheidung steht im Einklang mit der veränderten Gebührenstruktur, welche möglicherweise auch rückwirkend ab dem 24. September 2024 erhoben wird. Die Kommunen werden die betroffenen Hundehalter in den kommenden Tagen über die Änderungen informieren, wie barnim-aktuell.de mitteilt.
Die neue Hundehalteverordnung umfasst weitere Bestimmungen, die den Umgang mit Hunden regeln, insbesondere hinsichtlich der Leinen- und Maulkorbpflicht, die an bestimmten Orten und bei besonderen Anlässen strikt einzuhalten ist. In Verwaltungsgebäuden sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln ist es zudem notwendig, Hunde mit einem Maulkorb zu versehen. Die Auflagen decken auch die Verantwortung der Halter ab, um Schäden an der öffentlichen Sicherheit zu vermeiden. Hunde müssen so gehalten werden, dass ein unbeabsichtigtes Entweichen ausgeschlossen ist, und Halter müssen sicherstellen, dass ihr Hund nicht unbeaufsichtigt außerhalb des eigenen Grundstücks ist.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die neuen Regelungen hinsichtlich der Hundehalterung in Brandenburg weitreichende Änderungen mit sich bringen. Die Betreiber der Hundehaltung müssen sich auf diese neuen Anforderungen einstellen, um sowohl die Sicherheit in der Öffentlichkeit zu gewährleisten als auch mögliche finanzielle Belastungen durch die neuen Gebühren zu berücksichtigen. Die verantwortlichen Ordnungsbehörden werden dabei eine Schlüsselrolle bei der Durchsetzung der Vorschriften spielen, was den Haltern ein gewisses Maß an Planung und Vorbereitung abverlangt.