
Am Flughafen BER in Berlin sind die Gepäckkontrollen eine wichtige Maßnahme, um die Sicherheit und die Einhaltung der Zollbestimmungen zu gewährleisten. Täglich erreichen und verlassen zahlreiche Reisende die Hauptstadt, wobei viele entweder nur Handgepäck mitnehmen oder ihre Koffer aufgeben. Vor dem Verladen der Koffer ins Flugzeug erfolgt eine Kontrolle durch den Zoll, die meist stichprobenartig erfolgt, wie Berlin Live berichtet.
Ein Beispiel für eine solche Kontrolle fand bei Gepäckstücken von Reisenden aus Paris statt. Der Zoll überwacht insbesondere Tabakwaren, Geld, Schmuck und Artikel, die dem Artenschutz unterliegen. Röntgengeräte kommen zum Einsatz, jedoch sind einige Gegenstände, wie etwa Schlangenleder, auf Röntgenbildern nicht erkennbar. Zollhauptsekretär Michael H. erklärt, dass daher ein spezielles Team von Experten, unterstützt durch die Spürhündin Roxy, eingesetzt wird.
Die Rolle von Zollhund Roxy
Zollhund Roxy, ein Deutsch Drahthaar, spielt eine entscheidende Rolle bei den Kontrollen. Mit ihren ausgeprägten Fähigkeiten kann sie Schlangen, Reptilienleder, Federn, Elfenbein und Nashornprodukte identifizieren. Zusätzlich wurde Roxy mit verschiedenen Duftstoffen und Spielzeug trainiert, um ihre Fähigkeiten weiter zu schärfen. Es ist bemerkenswert, dass Jagdhunde wie Roxy besonders gut für diese Aufgaben geeignet sind, da sie auch Tauchermasken anzeigen können, die Spuren von Korallen enthalten.
In der Regel bemerken die Passagiere wenig von den Kontrollen, die hinter den Kulissen ablaufen. Zollbeamte müssen Koffer nur kennzeichnen, wenn sie bei der Kontrolle etwas beschädigen. Wenn das Gepäck unbeschädigt bleibt, ist keine Kennzeichnung erforderlich.
Mehrwertsteuer-Rückerstattung für Reisende
Reisende mit Wohnsitz außerhalb der EU haben die Möglichkeit, die in Deutschland gezahlte Mehrwertsteuer vor der Heimreise zurückerstatten zu lassen. Dazu müssen Einkäufe, Rechnungen und Reisedokumente beim Zoll vorgelegt und bestätigt werden. Die Rückerstattung erfolgt in den Erstattungsbüros (Cash Refund Office) von Global Blue und Travelex, wie Berlin Airport informiert.
Es gibt spezielle Vorgehensweisen für die Rückerstattung je nach Gepäckart. Reisende mit Ware im Aufgabegepäck müssen nach dem Check-in zum Zollschalter an der Check-in-Insel 7, um eine Ausfuhrbestätigung für ihre Waren zu erhalten. Reisende, die ihre Einkäufe im Handgepäck haben, können direkt zur Handgepäckabfertigung des Zolls im Sicherheitsbereich gehen.
Wichtige Zollvorschriften
Reisende müssen beim Überschreiten von Freimengen beim Zoll anmelden und gegebenenfalls Zollgebühren zahlen. Die Freimengen für die Einfuhr nach Deutschland variieren: Pro Person sind maximal 200 Zigaretten, 16 Liter Bier und ein Warenwert von 300 Euro erlaubt. Bei Einreise aus einem Drittstaat, also einem Nicht-EU-Land, müssen alle Waren, die diese Freimengen überschreiten, zwingend angemeldet werden.
Barmittel über 10.000 Euro, einschließlich Gold und Schecks, müssen ebenfalls angemeldet werden. Reisende können am Flughafen durch drei farblich gekennzeichnete Kanäle gehen: Rot für anmeldepflichtige Waren, Grün für keine anmeldepflichtigen Waren und Blau für den Verkehr innerhalb der EU.
Die Zollkontrollen sind rigoros, und Verstöße gegen die Anmeldepflichten können schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dazu gehören Bußgelder von bis zu 25% des Bargeldwertes, sowie im schlimmsten Fall Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung. Reisende sollten daher darauf achten, alle Belege über ihre Käufe und die Herkunft der Waren aufzubewahren, um transparent gegenüber den Zollbeamten auftreten zu können, wie Flug Check In ebenfalls betont.