
Am 11. Februar 2025 haben in Berlin die Stimmabgaben an den Briefwahlstellen begonnen. Dies geschah einen Tag nach dem offiziellen Start der Briefwahl am 10. Februar. Der Andrang an vielen Stellen war so hoch, dass sich Warteschlangen bildeten. Wähler müssen lediglich ein Ausweisdokument, wie einen Personalausweis oder Reisepass, mitbringen, um vor Ort im Wahlkabinen ihren Stimmzettel auszufüllen und in die Urne zu werfen. Personen, die ihre Briefwahlunterlagen beantragt haben, jedoch noch nicht erhalten haben, können ebenfalls vor Ort wählen. Dies stellt sicher, dass auch in letzter Minute eine Teilnahme an der Wahl möglich ist, ganz besonders in Anbetracht der kommenden Bundestagswahl am 23. Februar 2025.
Die Briefwahl hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Historische Daten zeigen, dass der Anteil der Briefwähler von nur 4,9 Prozent im Jahr 1957 auf 47,3 Prozent im Jahr 2021 gestiegen ist. Der Anstieg ist insbesondere in Bayern und Rheinland-Pfalz signifikant, wo die Briefwahlanteile 62,4 und 60,9 Prozent erreichen. Diese Entwicklung hat die Wahlorganisation zunehmend herausgefordert, insbesondere im Hinblick auf den Versand der Wahlbenachrichtigungen, die bereits am 13. Januar 2025 gestartet wurden. Von den rund 2,4 Millionen wahlberechtigten Personen haben etwa 603.000 einen Antrag auf Briefwahl gestellt.
Logistische Herausforderungen der Briefwahl
Die Organisation der Briefwahl beispielsweise umfasst die Berufung von Wahlausschüssen, das Rekrutieren sowie Schulen von Hunderttausenden Wahlhelfern und die Ausstattung von Wahlräumen. Zudem sind 25.000 Briefwahlbezirke einzurichten und es wird erwartet, dass die Druckarbeiten der Stimmzettel am 30. Januar 2025 beginnen. Das gesamte System zielt darauf ab, den wachsenden Herausforderungen gerecht zu werden und sicherzustellen, dass alle Wähler die Möglichkeit haben, ihre Stimme abzugeben.
Die Frist für die Beantragung von Briefwahlunterlagen wurde von sechs auf zwei Wochen verkürzt. Die Wahlbriefe müssen bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr vorliegen, wobei die Bundesregierung empfiehlt, diese spätestens drei Werktage vor der Wahl zu versenden. Besondere Empfehlungen wurden auch von Brandenburgs Landeswahlleiter, Bröchler, ausgesprochen, der anregte, dass die Wahlunterlagen spätestens am Montag vor der Wahl verschickt werden sollten.
Erwartungen und Bedenken
Bröchler rechnet mit einem Briefwähleranteil von bis zu 50 Prozent und einer Wahlbeteiligung von etwa 80 Prozent. Er ist jedoch besorgt über mögliche Klagen wegen der vorgezogenen Wahl und der verkürzten Fristen. Die Aufregung um die bevorstehende Wahl wird durch Berichte über die Probleme kleinerer Parteien verstärkt, die Schwierigkeiten haben, die erforderlichen 2.000 Unterschriften in kurzer Zeit zu sammeln. Die Wahrscheinlichkeit einer Wiederholung der Wahl wird jedoch als gering eingeschätzt.
Die Briefwahl wird seit 1957 angeboten und ist seit 2008 ohne Begründung möglich. Trotz einiger kritischer Stimmen, die Bedenken in Bezug auf das Wahlgeheimnis und die Einflussnahme äußern, hat das Bundesverfassungsgericht die Briefwahl als verfassungskonform erklärt. Die Bundeswahlleiterin hebt die Sicherheit und demokratische Legitimität des Briefwahlverfahrens hervor.
Ein gut organisiertes Wahlsystem ist entscheidend, um das Vertrauen der Wähler in die demokratischen Prozesse zu stärken. Angesichts der zunehmenden Zahl der Briefwähler und der damit verbundenen Herausforderungen ist die Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs von größter Wichtigkeit, um die Integrität der bevorstehenden Bundestagswahl sicherzustellen.