Die Grundsteuerreform, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt, sorgt für Aufregung unter Immobilieneigentümern in Deutschland. In vielen Briefkästen, insbesondere in Berlin, finden sich bereits die neuen Grundsteuerbescheide. Die Eigentümer dürfen sich auf teils erhebliche Erhöhungen, aber auch auf Senkungen ihrer Steuerlast einstellen. Die Reform, die auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018 zurückgeht, führte dazu, dass die Immobilienwerte neu bewertet wurden, wobei sich die Erhöhungen in Ballungsgebieten wie Berlin auf durchschnittlich 74,4 Prozent summieren, berichtete rbb24.
Die Auswirkungen sind vielfältig. Während in Eggesin, wo die Stadtvertreter am 12. Dezember über die neuen Hebesätze entscheiden werden, manche Hausbesitzer mit höheren Kosten rechnen müssen, könnte es für andere sogar günstiger werden. Bianka Schwibbe, die Bürgermeisterin von Eggesin, erklärte, dass die Gemeinderäte zustimmen müssen, bevor die Bescheide versendet werden können, was zu Verzögerungen führen könnte. Im Seebad Ueckermünde hingegen hoffen die Vertreter auf eine baldige Entscheidung im März, die rückwirkend zum 1. Januar gelten könnte, wie der Bürgermeister Jürgen Kliewe anführte.
Berlin: Chaos bei den Bescheiden
In Berlin erzeugt der Versand von rund 900.000 Grundsteuerbescheiden bereits Gesprächsstoff. Viele Bürger berichten von erheblichen Steigerungen, die die Ankündigungen der Politik in Frage stellen. Trotz des Versprechens, dass die Grundsteuereinnahmen des Landes nicht ansteigen sollten, zeigt eine Umfrage des Verbands „Haus und Grund“, dass die neue Regelung genau das Gegenteil bewirken könnte. Bis Ende 2024 gilt noch die alte Berechnungsmethode, während die neuen Werte ab 2025 zur Anwendung kommen, wie rbb24 berichtete.
Durch die Reform wird nun nicht nur eine Neubewertung der Immobilien vorgenommen, sondern auch die Steuermesszahlen. So wird der Hebesatz in Berlin von etwa 810 auf 470 Prozent gesenkt, was den Eigentümern sowohl Vorteile als auch Nachteile bringen kann. Wichtig ist zu wissen, dass Grundstückseigentümer Widerspruch gegen die neuen Bescheide innerhalb von vier Wochen einlegen können, obwohl der gesetzliche Rahmen eine schnelle Klärung der Anliegen nur bedingt verspricht. Der Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümer äußert Unmut über die Reform und befürwortet eine Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht.