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Streik der Paketzusteller: Ver.di erhöht Druck auf die Deutsche Post!

Der Tarifkonflikt mit der Deutschen Post AG eskaliert weiter, nachdem die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) für den 5. Februar 2025 zu einem ganztägigen Streik in der Paketzustellung aufruft. Die Warnstreiks sollen an mehreren Standorten in Berlin, darunter Tempelhof, Britz, Mariendorf und Mitte, stattfinden. Dies geschieht im Kontext der unzureichenden Fortschritte in den laufenden Verhandlungen, die bereits seit Wochen andauern und bislang kaum Resultate erzielt haben. Die Beschäftigten sind zunehmend unzufrieden mit der Haltung der Arbeitgeber.

Benita Unger, Fachbereichsleiterin der ver.di für Postdienste in Berlin-Brandenburg, äußerte sich kritisch zu den Verhandlungsfortschritten. Sie ist der Meinung, dass die Forderungen der Beschäftigten, die von der Unternehmensseite als „nicht finanzierbar“ angesehen werden, dringend umgesetzt werden müssen. ver.di verlangt eine spürbare Lohnerhöhung von 7% für rund 170.000 Tarifbeschäftigte, Auszubildende und Dual-Studierende. Zudem werden drei zusätzliche Urlaubstage sowie ein weiterer Urlaubstag für ver.di-Mitglieder gefordert.

Hintergrund der Warnstreiks

Bereits am 28. Januar 2025 gab es erste Warnstreiks, die Beschäftigte in der Paketzustellung in Großstädten und größeren Städten in allen Bundesländern betrafen. Der Grund für diese ersten Warnstreiks war die mangelnde Bewegung in den Verhandlungen. Die Arbeitgeber bezeichneten die geforderten Erhöhungen als nicht umsetzbar und setzten damit den Druck auf die Gewerkschaft und die Beschäftigten weiter hoch.

Die nächste Tarifverhandlungsrunde ist für den 12. und 13. Februar geplant, und die Streikversammlung der Paketzusteller*innen wird um 11:00 Uhr an der Niederlassung Paket Berlin in der Eresburgstraße 21 stattfinden. Diese fortwährenden Spannungen verdeutlichen, wie wichtig ein entschlossenes Handeln für die Arbeitnehmer ist, um ihre Anliegen durchzusetzen und um dem Druck der Lebenshaltungskosten entgegenzuwirken.

Rechtlicher Rahmen und Bedeutung von Streiks

Streiks und Arbeitskämpfe sind in Deutschland durch Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes (GG) geschützt, der das Recht von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden auf Koalitionen zur Wahrung und Förderung von Arbeitsbedingungen garantiert. Trotz der fehlenden speziellen gesetzlichen Regelungen haben sich durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) klare Richtlinien für den Arbeitskampf entwickelt. Der Streik ist ein zentrales Mittel zur Durchsetzung von Arbeitnehmerforderungen, auch wenn seine genauen Rahmenbedingungen von der Rechtslage abhängen.

Es ist wichtig zu beachten, dass ein Streik der kollektiven Arbeitsverweigerung dient, um Druck auf den Arbeitgeber auszuüben. Dabei müssen jedoch spezifische Voraussetzungen erfüllt sein, damit er verfassungsrechtlichen Schutz genießt. Die Tarife und Anforderungen müssen sich direkt auf das Arbeitsverhältnis beziehen, insbesondere auf Arbeitsentgelt und Arbeitszeiten. Wilde Streiks und politische Streiks sind hingegen nicht durch das Grundgesetz abgesichert, was die Komplexität der arbeitsrechtlichen Situation in Deutschland verdeutlicht.

Insgesamt stehen die ver.di und die Beschäftigten vor einer entscheidenden Phase ihres Arbeitskampfes, in der sich zeigen wird, ob die Arbeitgeber bereit sind, auf die berechtigten Forderungen einzugehen oder das Niveau der Konflikte weiter zu steigern.

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