Der Bundesparteitag der Alternative für Deutschland (AfD) in Riesa am vergangenen Wochenende führte zu einem umfassenden Polizeieinsatz, dessen Dimensionen nun bekannt geworden sind. Rund 4.000 Polizisten aus zwölf Bundesländern und der Bundespolizei wurden mobilisiert, um die Versammlungen und die Anreise der Delegierten abzusichern, wie cityreport.pnr24-online.de berichtet.
Insgesamt wurden während der drei Tage des Einsatzes 30 Polizeibeamte verletzt, wobei neun davon ohne Beteiligung Dritter erlitten wurden. Gleichzeitig wurden zehn Polizeifahrzeuge beschädigt. Berichte über verletzte Versammlungsteilnehmer wurden bislang nicht veröffentlicht.
Ermittlungsverfahren und Vorwürfe
Die Polizei hat bis jetzt 70 Ermittlungsverfahren eingeleitet, in denen schwerwiegende Vorwürfe wie Körperverletzungsdelikte, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Landfriedensbruch und Nötigung im Raum stehen, wie yahoo.de festhält. Unter diesen Verfahren befinden sich 13 wegen Körperverletzung und acht wegen tätlichem Angriff auf Polizeibedienstete.
Vorläufig festgenommen wurden zwei Personen, wobei die genauen Hintergründe dieser Festnahmen bisher unklar bleiben. Mehrere der Ermittlungen richten sich auch gegen Polizeibeamte: Eine dieser Untersuchungen betrifft einen Vorfall, bei dem ein Landtagsabgeordneter der Linkspartei verletzt wurde, sowie ein Verfahren wegen Körperverletzung im Amt, in das einen Diensthundeführer verwickelt ist. Ihm wird vorgeworfen, einen Demonstranten mit seinem Hund über eine Leitplanke gedrängt zu haben.
Die Polizeidirektion Dresden hat betont, dass Proteste in Sicht- und Hörweite des Geschehens ermöglicht wurden, um den rechtlichen Rahmen für die Versammlungen zu wahren. Dies steht in Verbindung mit den entsprechenden Rechten von Demonstranten gemäß dem Versammlungsgesetz, das eine Anmeldepflicht vorschreibt und die Polizei zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit verpflichtet.
Behauptungen der Demonstranten
Die Organisatoren der AfD-kritischen Kundgebungen haben der Polizei übermäßige Härte vorgeworfen. Im Kontext der Auseinandersetzungen wird die Frage nach den Rechten der Demonstrierenden und den Befugnissen der Polizei laut, insbesondere in Anbetracht des hohen Aufgebots an Sicherheitskräften. Bereits in vergangenen Protesten, beispielsweise am 1. Mai in Städten wie Berlin und Hamburg, kam es immer wieder zu Konflikten zwischen Polizei und Demonstranten.
Die Vorwürfe, die gegen die Polizei erhoben werden, werfen ein Licht auf die Spannungen, die durch solch politische Veranstaltungen entstehen. Als zentrale Fragestellung bleibt, inwieweit das rechtmäßige Handeln der Polizei durch die Rechtslage und ihre Verantwortung, die öffentliche Sicherheit zu wahren, gedeckt ist.
In den kommenden Tagen wird die Polizeidirektion Dresden den Einsatzverlauf detailliert auswerten, um die Geschehnisse umfassend zu analysieren und angemessene Maßnahmen für zukünftige Einsätze zu erarbeiten.