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Prozessauftakt in Berlin: Angriff auf jüdischen Studenten sorgt für Empörung!

Am 9. April 2025 hat in Berlin der Prozessauftakt gegen den 24-jährigen Mustafa El-H. A. stattgefunden. Er wird beschuldigt, am 2. Februar 2024 in einer Bar in Berlin-Mitte den 32-jährigen Lahav Shapira attackiert zu haben. Der Vorfall ereignete sich nach einem Streit über pro-palästinensische Plakate. Laut der Staatsanwaltschaft wird El-H. A. gefährliche Körperverletzung vorgeworfen, während der Angeklagte selbst die Tat weitgehend einräumt, jedoch ein antisemitisches Motiv bestreitet. Er sah Shapira, als dieser die Plakate entfernte, und wollte ihn zur Rede stellen. Im Zuge des Wortgefechtes schlug El-H. A. Shapira ins Gesicht und trat ihm frontal zu Körper.

Die Folgen für Shapira waren gravierend. Er wurde schwer verletzt ins Krankenhaus eingeliefert und musste vier Tage dort bleiben, während er mehrere operationen durchlief. In seinem Bericht schildert Shapira, dass er Metallplatten im Gesicht hat und sich mehrere Wochen zu Hause zurückziehen musste. Zusätzlich engagierte er Personenschutz, da er sich unsicher fühlte. Dies ist ein weiteres Beispiel für die wachsende Unsicherheit jüdischer Studierender in Deutschland, die laut der Jüdischen Studierendenunion Deutschland (JSUD) seit dem 7. Oktober 2023 an Hochschulen immer stärker unter Druck stehen.

Prozess und begleitende Maßnahmen

Im Prozess wird El-H. A. auch als deutscher Staatsbürger mit palästinensischen Wurzeln vorgestellt. Er hat ein Anti-Gewalt-Training absolviert und befindet sich in therapeutischer Behandlung. Im Rahmen des Verfahrens bietet er einen Täter-Opfer-Ausgleich an, sowie eine Entschädigung von 5.500 Euro in monatlichen Raten. Laut Staatsanwalt Tim Kaufmann ist der Angriff antisemitisch motiviert, ein Aspekt, der im Verfahren von Bedeutung ist. Es wird ein Snapchat-Bild als einer der Hinweise angeführt, das den Tatort zeigt und mit einer beleidigenden Unterzeile versehen ist. Die Herkunft dieses Bildes ist jedoch unklar.

Der nächste Verhandlungstag ist für den 17. April angesetzt, an dem auch ein Polizist befragt werden soll, der ein Video mit Beweismaterial mit sich führt. In diesem Zusammenhang haben die Nebenkläger die Begutachtung von Chatgruppen beantragt, um mögliche antisemitische Inhalte zu identifizieren. Wird das antisemitische Motiv bestätigt, könnte sich das Strafmaß erheblich erhöhen, da für gefährliche Körperverletzung zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Haft verhängt werden kann.

Die Reaktion der Universitäten und der Gesellschaft

Die Jüdische Studierendenunion Deutschland hat die Reaktion der Freien Universität Berlin, an der Shapira studierte, scharf kritisiert. Die Universität hatte dem Angeklagten drei Monate Hausverbot erteilt, jedoch die Teilnahme an Online-Angeboten erlaubt. Shapira selbst hat gegen die Universität geklagt und wirft ihr vor, eine antisemitische Atmosphäre zu tolerieren. Dies steht im Kontext des Lageberichts „Antisemitismus an deutschen Hochschulen“, der am 27. Februar 2025 veröffentlicht wurde. Der Bericht dokumentiert Antisemitismus als ernsthaftes Problem an deutschen Universitäten und Hochschulen und beschreibt die anhaltende Ausnahmesituation jüdischer Studierender.

Die Herausforderungen sind groß: vielen Hochschulen mangelt es an effektiven Präventions- und Interventionsstrukturen, sodass jüdische Studierende oft wenig Unterstützung von Universitätsleitungen erhalten. Antisemitische Anfeindungen werden häufig relativiert oder negiert. Es ist zu hoffen, dass die aktuellen Prozesse und Diskussionen zu einer Verbesserung der Situation führen werden und Hochschulen wieder zu sicheren Orten für alle Studierenden werden.

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Streit über pro-palästinensische Plakate
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