Am 14. Januar 2025 müssen zwei Standorte eines Milchviehbetriebs in Werneuchen, Barnim, täglich 33.000 Liter Milch entsorgen. Der Grund dafür ist eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung aufgrund der Maul- und Klauenseuche (MKS). Diese Maßnahme ist eine direkte Folge eines MKS-Ausbruchs, der kürzlich im nahegelegenen Hönow, Märkisch-Oderland, festgestellt wurde. Der betroffene Betrieb gehört dem Agrarunternehmer Vincent Overmars aus Bernau bei Berlin und ist vorübergehend nicht in der Lage, die Milch von circa 1.300 Kühen an Molkereien abzuliefern. Dies führt zu finanziellen Schäden, die auf 16.000 bis 18.000 Euro pro Tag geschätzt werden.
Die betroffenen Standorte befinden sich in einer Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern, die nach dem ersten bestätigten MKS-Fall bei Wasserbüffeln im Landkreis Märkisch-Oderland eingerichtet wurde. Diese erste Infektion war der erste bestätigte MKS-Fall in Deutschland seit 1988 und wurde durch das Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen. Die Behörden haben sofortige Maßnahmen ergriffen, dazu gehören die Tötung der erkrankten Tiere sowie die Einrichtung von Sperrzonen.
Überwachungs- und Schutzmaßnahmen
Die aktuell eingerichtete Überwachungszone bleibt mindestens 30 Tage in Kraft, unabhängig von weiteren MKS-Fällen. Innerhalb dieser Zonen sind der Transport von Tieren sowie deren Erzeugnissen grundsätzlich verboten. Das Virus kann über belebte und nicht belebte Vektoren übertragen werden und sich sogar über große Entfernungen via Luft verbreiten. Daher wurde zusätzlich ein 72-stündiges „Stand Still“ für Klauentiere angeordnet, welches später um weitere 48 Stunden verlängert wurde.
Denny Tumlirsch vom Landesbauernverband zeigt sich besorgt über die langfristigen Auswirkungen, die die MKS auf landwirtschaftliche Betriebe in der Übergangszone haben könnte. Momentan gibt es auch ernsthafte Handelsbeschränkungen: Mexiko und Südkorea haben ein vorläufiges Impfverbot für deutsches Schweinefleisch verhängt, während Großbritannien den Import von besonders gefährdeten Tierarten aus Deutschland untersagt hat. Innerhalb der EU gelten in Spanien und den Niederlanden ebenfalls kleinere Handelsrestriktionen.
Öffentliche Sicherheit und Maßnahmen
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat umgehend auf den Ausbruch reagiert. Der Zentrale Krisenstab Tierseuchen wurde einberufen, und die zuständigen Behörden haben epidemiologische Untersuchungen eingeleitet, um die Ursachen des Ausbruchs zu ermitteln. Tilgungsschritte sind bereits eingeleitet worden, und es wird geprüft, ob es sich um einen Einzelfall handelt oder ob weitere Bestände betroffen sind.
Die MKS ist bekannt für ihre schweren sozial- und gesundheitlichen Auswirkungen auf die Tierhaltung, für Menschen gilt sie jedoch als ungefährlich. Die Bürger müssen sich darüber keine Sorgen machen, da unter den heutigen hygienischen Bedingungen keine Gefahr von pasteurisierter Milch oder Milchprodukten besteht. Obwohl die Seuche hauptsächlich Klauentiere betrifft, stellt die aktuelle Situation einen erheblichen Stressfaktor für die betroffenen Betriebe dar.
In den kommenden Wochen wird sich zeigen, inwieweit weitere Maßnahmen erforderlich sind, um die Verbreitung der Maul- und Klauenseuche zu verhindern und die Landwirtschaft in der Region zu stärken. Die gestiegene Aufmerksamkeit auf diesen Ausbruch dürfte in den kommenden Tagen und Wochen sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene weiter anhalten.