Am 10. Januar 2025 wurde im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg der erste Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) seit 1988 festgestellt. Dies geschah in einer Herde von 14 Wasserbüffeln, was sofortige Maßnahmen der Behörden nach sich zog. Am darauffolgenden Freitag erließ Ministerin Hanka Mittelstädt eine Eilverordnung, um die Verbreitung der hochansteckenden Virusinfektion einzudämmen. Diese Eilverordnung, die bis zum 15. Januar 2025 verlängert wurde, verbietet das Verbringen von empfänglichen Tieren sowie von diesen stammenden Produkten. Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt wurden keine weiteren Fälle von MKS registriert, jedoch bleibt die Lage angespannt.
Das Verbot umfasst den Transport von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Kameliden sowie deren Körper, Körperteile und Gülle. Schlachtbetriebe und der Einzelhandel sind von diesen Beschränkungen nicht betroffen. Verstöße gegen die Eilverordnung können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, was die Ernsthaftigkeit der Situation unterstreicht. Der Landkreis Märkisch-Oderland hat auch angeordnet, dass der betroffene Wasserbüffelbestand getötet wird, um das Risiko einer weiteren Ausbreitung zu minimieren. Eine Schutzzone von mindestens drei Kilometern sowie eine Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern wurden eingerichtet.
Maßnahmen zur Eindämmung der Seuche
Nach dem Ausbruch sind die Veterinärämter sofort aktiv geworden. In der Prignitz sind bisher keine Fälle von MKS zu verzeichnen, dennoch gilt auch dort die Eilverordnung für die Tierhaltungsbetriebe, die ihre seuchenprophylaktischen Maßnahmen überprüfen sollen. Sollte es erkrankte oder verstorbene Tiere geben, ist sofort ein Tierarzt zu kontaktieren. Epidemiologische Untersuchungen zur Klärung des Seuchenursprungs laufen bereits in Zusammenarbeit mit dem Friedrich-Loeffler-Institut.
MKS ist für Klauentiere extrem ansteckend, das Virus kann durch Luft, Personen, Fahrzeuge sowie Gegenstände oder Futter übertragen werden. Zwar ist es für Menschen völlig ungefährlich, dennoch können die wirtschaftlichen Folgen enorm sein. Die Seuche ist weltweit verbreitet und kann gesundheitliche sowie sozioökonomische Auswirkungen auf die Tierhaltung haben. Die bundesstaatlichen und lokalen Behörden sind daher in Alarmbereitschaft.
Auswirkungen auf die Landwirtschaft und weitere Veranstaltungen
Die Agrardemonstration „Wir haben es satt!“ am 18. Januar in Berlin wird ohne die geplante Treckerbegleitung der Landwirte stattfinden, was die Auswirkungen der Seuche auf die Mobilisierung und Aktivität der Konsumenten darstellt. Der Zoo und der Tierpark in Berlin haben zur Sicherheit vorübergehend geschlossen, während der Tierpark Perleberg vorerst geöffnet bleibt, bis eine offizielle Anordnung des Veterinäramtes ergeht.
Die kommenden Tage sind entscheidend, um die weitere Entwicklung der MKS-Lage in Brandenburg zu beobachten und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Tiere sowie der Landwirtschaft zu ergreifen. Die Gesundheitsbehörden appellieren an die Tierhalter, aufmerksam zu bleiben und präventive Schritte zu unternehmen, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern.
[cityreport.pnr24-online.de] berichtet, dass die Eilverordnung zur Eindämmung der Erkrankung notwendig ist, um alle erforderlichen Untersuchungsergebnisse abzuwarten. Zudem wird betont, dass die Verbraucher unter den heutigen hygienischen Bedingungen keine Gefahr durch pasteurisierte Milch oder Milchprodukte zu befürchten haben. Angesichts der derzeitig angespannten Situation bleibt abzuwarten, wie die Behörden entsprechend reagieren werden.