
In Zossen, Brandenburg, wurde am 25. Dezember 2024 ein 15-jähriger Jugendlicher festgenommen, der verdächtigt wird, einen Anschlag auf eine Kirche in Berlin geplant zu haben. Dies berichtet Tag24. Die Festnahme erfolgte durch ein Spezialeinsatzkommando der Polizei, nachdem Sicherheitsbehörden Hinweise auf eine mutmaßlich politisch motivierte Anschlagsplanung in der Weihnachtszeit erhalten hatten.
Der Verdächtige befindet sich weiterhin in Polizeigewahrsam zur Abwehr einer terroristischen Gefahr, während der Staatsschutz des brandenburgischen Landeskriminalamtes die Ermittlungen leitet. Die Staatsanwaltschaft Potsdam gab bislang keine Informationen über den 15-Jährigen preis. Es bleibt unklar, ob ein Haftbefehl beantragt wird und ob die Voraussetzungen dafür vorliegen.
Rechtslage und vorherige Vorfälle
Nach dem brandenburgischen Polizeigesetz kann die Ingewahrsamnahme zur Abwehr von Terrorgefahren für einen Zeitraum von zwei Wochen erfolgen und ist verlängerbar. Ein ähnlicher Fall ereignete sich im September, als ein anderer 15-Jähriger aus Frankfurt (Oder) im Zusammenhang mit Terror-Ermittlungen in Polizeigewahrsam genommen wurde, weil er verdächtigt wurde, für eine ausländische terroristische Vereinigung zu werben. In diesem Fall wurde die Ingewahrsamnahme um zwei Wochen verlängert, bevor der Jugendliche wieder auf freien Fuß kam, da kein Haftbefehl erlassen wurde, wie Tagesschau berichtete.
Evangelischer Bischof Christian Stäblein äußerte sich besorgt über die potenziellen Anschlagspläne auf die Berliner Kirche und die Notwendigkeit der Sicherheitsmaßnahmen in solch sensiblen Situationen.