Am zweiten Weihnachtsfeiertag hat ein Vorfall am Bahnhof Spandau für Aufsehen gesorgt. Die Bundespolizei nahm einen 39-jährigen Mann vorläufig fest, der in den Gleisen unterwegs war. Sein Verhalten führte zur Schnellbremsung eines ICE, der gegen 16 Uhr zum Stehen kam. Der polnische Staatsangehörige versuchte zunächst, in den stehenden Zug einzusteigen, was ihm jedoch misslang.
In einem weiteren Versuch wollte der Mann bei einem in der Nähe abgestellt ICE einsteigen. Dabei betätigte er die Notentriegelung und verschaffte sich Zutritt zum Zug. Das Zugpersonal hielt ihn fest und übergab ihn der Bundespolizei. Bei seiner Festnahme gab der Mann an, mit dem Zug nach Berlin fahren zu wollen. Da er bereits der Polizei bekannt war, unter anderem wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung, wurde gegen ihn ein Verfahren wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr eingeleitet.
Folgen des Vorfalls
Durch die Aktionen des Mannes kam es zu einer Gleissperrung sowie erheblichen Einschränkungen im Fernverkehr. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann wieder auf freien Fuß gesetzt.
Ein gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr, wie in diesem Fall, ist eine Straftat gemäß § 315 StGB und bezeichnet die Gefährdung der Sicherheit im Bahnverkehr, die zu Schäden an Personen oder Sachwerten führen kann. Bei einem solchen Eingriff wird in der Regel eine Strafe verhängt, auch wenn die Gefährdung unbeabsichtigt oder fahrlässig geschah. Die Strafen können je nach Schwere des Tatbestandes variieren und reichen von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen zwischen 6 Monaten und 10 Jahren.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bestätigt, dass eine Schnellbremsung aufgrund einer Person im Gleis als gefährlicher Eingriff gilt. Bereits der Versuch dieser Handlungen ist strafbar, was die Ernsthaftigkeit solcher Vorfälle unterstreicht, wie bussgeldkatalog.org berichtete.