
Eine Berliner Familie kann sich freuen, denn sie muss über 3.000 Euro zu viel gezahltes Bürgergeld nicht zurückzahlen. Diese Entscheidung fiel am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam, das die Berufung der Familie gegen eine frühere Entscheidung des Sozialgerichts Berlin nun stattgab. Die Familie bezieht seit 2020 Leistungen vom Jobcenter, und die Umstände ihrer Klage sind von besonderer Bedeutung.
Der Ehemann der Familie begann im Februar 2021 als Verkäufer zu arbeiten und legte dem Jobcenter einen Arbeitsvertrag mit einem monatlichen Nettogehalt von 1.600 Euro vor. Das Jobcenter machte jedoch einen entscheidenden Fehler und ging von einem Bruttoeinkommen aus. Dies führte dazu, dass die Familie zu viel Bürgergeld erhielt, was schließlich zur Forderung von 3.000 Euro Rückzahlung führte.
Fehlentscheidung und rechtlicher Verlauf
Nachdem die Familie gegen die Rückforderung des Jobcenters klagte, wies das Sozialgericht in Berlin die Klage zunächst ab. Doch die Familie gab nicht auf und ging in Berufung, was sich als richtiger Schritt herausstellte. Das Landessozialgericht stellte fest, dass die Ehefrau die Begriffe brutto und netto nicht klar unterscheiden konnte. Aus diesem Grund habe sie auf die Richtigkeit des Bescheids vertrauen dürfen und handelte demnach nicht grob fahrlässig.
Das Urteil beruhte stark auf der Einschätzung der persönlichen Urteilsfähigkeit der Ehefrau. So konnte die Familie vorerst aufatmen, obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Das Landessozialgericht ließ keine Revision zu, doch das Jobcenter hat innerhalb eines Monats die Möglichkeit, beim Bundessozialgericht einen Antrag auf Zulassung einer Revision zu stellen.
Soziale Herausforderungen in der Gesellschaft
Diese Entscheidung wirft einen Lichtstrahl auf die Herausforderungen, mit denen viele Bürger in Deutschland konfrontiert sind, vor allem in Bezug auf Sozialleistungen wie das Bürgergeld. Ein aktueller Bericht über die RTL Zwei Show „Hartz und herzlich“ thematisiert das Leben von Menschen, die ebenfalls auf solche Leistungen angewiesen sind.
Dort wird zum Beispiel die 69-jährige Rentnerin Regina aus Rostock vorgestellt, die mit finanziellen und gesundheitlichen Problemen kämpft. Sie hat nur etwa 150 Euro im Monat zum Leben und sieht sich mit einem Schuldenberg von 25.000 Euro konfrontiert, was sie zur Anmeldung von Privatinsolvenz zwingt. Um ihre Situation zu bereinigen, plant sie, sich beim Amtsgericht zu erkundigen, ob sie Kosten für Rechtsanwälte in Höhe von 1.591,03 Euro begleichen muss.
Regina blickt optimistisch in die Zukunft und hofft, dass die Forderung zurückgezogen wird. Nach der Einleitung des Insolvenzverfahrens fühlt sie sich gewissermaßen erleichtert. Diese Geschichten zeigen, wie der Alltag für viele, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, aussieht und unterstreichen die Herausforderungen und Unsicherheiten in diesem Bereich.
Neue Folgen von „Hartz und herzlich – Tag für Tag Rostock“ werden ab dem 18. September montags bis freitags um 16.05 Uhr ausgestrahlt, und es bleibt abzuwarten, welche weiteren Einblicke in die Lebensrealität der Protagonisten gewährt werden.
Die oben genannten Fälle illustrieren eindringlich die Fragilität der sozialen Absicherung in Deutschland und die oft komplizierten bürokratischen Hürden, mit denen Menschen konfrontiert sind, die auf Hilfe angewiesen sind.