BerlinMitte

Countdown zur Bundestagswahl: Berliner sind gefragt!

Neuwahlen zum Deutschen Bundestag stehen bevor: Im Februar 2025 sind die Wählerinnen und Wähler dazu aufgerufen, ihre Stimmen abzugeben. Um die Wahl und die damit verbundenen Vorbereitungen in Berlin kümmern sich die zuständigen Behörden. Die ersten Schritte dazu beginnen bereits Mitte Januar 2025.

Ab dem 12. Januar dürfen die Parteien ihre Wahlplakate aufhängen. Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 14. Januar an die Wahlberechtigten zugestellt. An diesem Tag beginnt auch die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen, deren Versand vier Wochen später beginnt. Ein wichtiger Termin im Vorfeld der Wahl ist der 30. Januar, an dem der Landes- und Bundeswahlausschuss die zugelassenen Parteien und Kandidaten beschließen wird. Die letzten Wahlbenachrichtigungen sollen bis spätestens 2. Februar zugestellt sein.

Wichtige Fristen und Informationen zur Wahl

Der Versand der Briefwahlunterlagen startet am 10. Februar, während der Wahltag selbst am 23. Februar stattfindet. In Berlin sind rund 2,4 Millionen Bürger wahlberechtigt, für die 3,3 Millionen Stimmzettel vorgesehen sind, um mögliche Engpässe zu vermeiden. Die Städte rechnen mit einer Wahlbeteiligung von mindestens 80 Prozent und einem geschätzten Briefwahlanteil von 45 bis 50 Prozent. Das bedeutet einen verkürzten Briefwahlzeitraum von nur zwei Wochen.

Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, ihre Briefwahlunterlagen schnellstmöglich zu nutzen. Die Briefwahl kann zudem direkt in den Bezirkswahlstellen erfolgen, die ab dem 10. Februar verlängerte Öffnungszeiten anbieten. Diese sind wochentags von 9.00 bis 18.00 Uhr, am 15. Februar von 8.00 bis 13.00 Uhr und am Freitag vor der Wahl von 8.00 bis 15.00 Uhr erreichbar.

Ebenfalls ist es geplant, rund 36.600 ehrenamtliche Wahlhelfer für den Wahlprozess zu gewinnen, wobei bereits viele Interessierte ihr Engagement signalisiert haben. Die Wahlhelfer können bis zu 120 Euro als Erfrischungsgeld erhalten. Um die Bürger zur Teilnahme an der Wahl zu motivieren, wird außerdem die Kampagne „Demokratie begeistert Berlin“ ins Leben gerufen, die auch Videoinhalte auf YouTube und Instagram umfassen wird.

Gemäß rechtlicher Vorgaben ist es wichtig, dass jeder Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen ist, um wählen zu können. Der Erhalt einer Wahlbenachrichtigung zeigt an, dass man im Verzeichnis steht. Diese muss jedoch nicht im Wahlraum vorgelegt werden; ein Personalausweis oder Reisepass ist erforderlich. Bürger, die bis zum 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich an die zuständige Gemeinde wenden und Einsicht ins Wählerverzeichnis nehmen.

Öffentliche Umfrage

Ort des Geschehens

Statistische Auswertung

Was ist passiert?
Wahlen
In welcher Region?
Berlin
Genauer Ort bekannt?
Berlin, Deutschland
Beste Referenz
t-online.de
Weitere Infos
bundeswahlleiterin.de
Analysierte Quellen
17 Meldungen
Soziale Medien
39 Kommentare
Forenbeiträge
13 Diskussionen