
Am 26. und 27. März 2025 wird in Berlin ein BVG-Warnstreik stattfinden, zu dem die Gewerkschaft Ver.di aufruft. Der Streik beginnt am 26. März um 3 Uhr und endet mit dem Betriebsbeginn am 28. März. Von den Maßnahmen betroffen sind alle U-Bahn- und Tramlinien sowie fast alle Buslinien. Fünfzehn Buslinien dürfen den Betrieb aufrechterhalten, während die Eingänge der U-Bahn-Stationen während des Streiks geschlossen bleiben. Auch nach dem Ende des Warnstreiks sollten Fahrgäste mit Verspätungen und Ausfällen rechnen, da sich die Lage möglicherweise nicht sofort normalisiert. Der Streik umfasst allerdings nicht die BVG-Fähren und das BVG-Muva-Angebot.
Die Gewerkschaft Ver.di fordert eine Lohnerhöhung von monatlich 750 Euro, was die Gehälter von etwa 16.000 BVG-Beschäftigten betrifft. Das Angebot der BVG beläuft sich lediglich auf 13,6 Prozent mehr Lohn für alle Mitarbeiter und 17,2 Prozent für Fahrdienstmitarbeiter über zwei Jahre. Die BVG bezeichnet die Forderungen von Ver.di als „unfinanzierbar“.
Details zu den Verkehrsbetrieben
Fahrgäste können sich auf die folgenden regulär fahrenden Buslinien einstellen:
- 106, 114, 118, 133, 161, 168, 175, 179, 204, 218, 234, 263, 275, 316, 318, 320, 326, 334, 349, 358, 363, 380, N12, N23, N35, N39, N53, N61, N63, N69, N84, N91, N95, N97.
Einige Buslinien werden nur eingeschränkt verfügbar sein, dazu gehören:
- 112, 124, 184, 744, 893, N68, X36.
Der Streik ist ein Teil eines intensiven Tarifkonflikts, der auch die Themen flexible Arbeitszeiten, Schichtzulagen und Weihnachtsgelder umfasst. In einer aktuellen Sondierungsrunde am Vormittag waren beide Seiten optimistisch hinsichtlich einer möglichen Einigung. Eine Schlichtung im Tarifkonflikt könnte noch bevorstehen, jedoch gibt es derzeit keine konkreten Anzeichen dafür.
Das Streikrecht ist im Grundgesetz fest verankert. Legale Streiks müssen von einer Gewerkschaft organisiert werden und dürfen nur nach Ablauf der Friedenspflicht und während Tarifverhandlungen stattfinden. Warnstreiks sind kurzfristige Maßnahmen zur Druckausübung, während unbefristete Streiks das letzte Mittel darstellen. Bevor es zu einem unbefristeten Streik kommt, wird eine Urabstimmung durchgeführt, die eine Zustimmung von 75 Prozent erfordert.
Die BVG-Beschäftigten sind nicht an den Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst beteiligt, da für sie separate Regelungen im Nahverkehr bestehen. Der letzte unbefristete Streik bei der BVG fand 2008 statt und dauerte sechs Wochen. Die Beschäftigten erhielten in diesem Rahmen letzten Endes einen Tarifvertrag, der jedoch unter den ursprünglichen Forderungen der Gewerkschaft Ver.di lag.
Zusätzlich zum BVG-Streik sind in ganz Deutschland weitere Arbeitskämpfe im öffentlichen Personennahverkehr angekündigt, die auch die Beschäftigten in anderen Bundesländern betreffen. Dabei sind zahlreiche Beschäftigte, zum Beispiel von Omnibusunternehmen und im Schienenverkehr, in die Streiks involviert.