In Alt Schwerin, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, wurde am 3. Januar 2025 eine 61-Jährige in ihrem Fahrzeug auf einem fremden Grundstück schlafend entdeckt. Der Grundstücksbesitzer, der die Frau bemerkte, hatte den Verdacht, dass sie alkoholisiert war, und nahm ihr daraufhin den Autoschlüssel ab. Bei einer Durchsuchung des Fahrzeugs wurden mehrere leere Alkoholflaschen gefunden.
Die Frau war von Berlin auf dem Weg nach Bützow und ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von rund drei Promille. Aufgrund dieser hohen Alkoholkonzentration wird gegen die 61-Jährige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr ermittelt, wie ndr.de berichtete.
Rechtliche Aspekte von Alkoholmessungen
Die präzise Bestimmung des Alkoholgehalts im Blut und in der Atemluft spielt eine entscheidende Rolle im Verkehrsrecht. Diese Messungen sind wichtig zur Feststellung der Fahruntüchtigkeit und zur Festlegung von Strafen. Bei einem Atemalkoholtest handelt es sich um den ersten Schritt zur Erkennung einer möglichen Fahruntüchtigkeit, der im Strafverfahren jedoch nur unterstützende Funktion hat. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Alkoholmessungen sind klar definiert: Eine Blutentnahme darf in der Regel nur durch einen Richter angeordnet werden, es sei denn, es besteht Gefahr im Verzug.
Die gesetzlichen Richtlinien besagen, dass eine Blutalkoholkonzentration (BAK) unter 0,3 Promille in der Regel irrelevant ist, während Werte zwischen 0,3 und 1,09 Promille eine relative Fahruntüchtigkeit anzeigen, die eine Anklage wegen Trunkenheit im Verkehr nach sich ziehen kann. Ab 0,5 Promille gilt dies als Ordnungswidrigkeit und ab 1,1 Promille besteht absolute Fahruntüchtigkeit. Bei Fahrrädern gelten ab 1,6 Promille ebenfalls strenge Maßstäbe, da ab 0,3 Promille auch hier eine relative Fahruntüchtigkeit vorliegt, wie kanzlei-erven.de erläutert.