Eine 61-jährige Frau aus Berlin ist beim Fahren unter Alkoholeinfluss in Mecklenburg-Vorpommern aufgefallen. Sie war auf dem Weg, ihren Mann zu besuchen, als sie etwa 50 Kilometer vor ihrem Ziel, in der Nähe von Bützow (Landkreis Rostock), am Steuer einschlief. Der Vorfall ereignete sich auf dem Grundstück eines fremden Mannes in Alt Schwerin.
Der Grundstückseigentümer bemerkte die schlafende Autofahrerin und informierte umgehend die Polizei. Zudem nahm er der stark alkoholisierten Frau die Autoschlüssel ab. Ein Atemalkoholtest ergab einen alarmierenden Wert von 3,02 Promille. Dies lässt den Schluss zu, dass die Frau eindeutig unter Alkoholeinfluss gefahren war. Im Fahrzeug der Frau wurden zudem mehrere leere Alkoholflaschen entdeckt.
Rechtliche Konsequenzen und Gefahren
Die Polizei erstatte Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr. Laut Informationen des ADAC beginnt bei Alkoholwerten um die drei Promille bereits eine schwere akute Alkoholvergiftung, die zu Gedächtnisverlust, Bewusstlosigkeit sowie Verlust der Körperreflexe führen kann. Dies verdeutlicht die Gefahren, die durch Alkohol am Steuer für die Verkehrssicherheit und die eigenen körperlichen Fähigkeiten entstehen.
Zusätzlich zu diesem Vorfall warnt die Organisation, dass Alkohol am Steuer nicht nur andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, sondern auch schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Die Promillegrenzen für Autofahrer sind klar festgelegt. Bei 0,0 Promille handelt es sich um ein absolutes Alkoholverbot für Personen unter 21 Jahren und Fahranfänger in der Probezeit. Ab 0,3 Promille beginnen die rechtlichen Schwierigkeiten, wenn Ausfallerscheinungen festgestellt werden, während Autofahrer ab 1,1 Promille als absolut fahruntüchtig gelten und strafrechtlich belangt werden können, was einen Führerscheinentzug und möglicherweise auch Freiheitsstrafen nach sich zieht.