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Berlins Hunde-Neuregelung: Hundeführerschein statt Rasseliste!

Der Berliner Senat plant eine grundlegende Reform der Hundehaltung in der Hauptstadt. Im Rahmen der neuen Regelungen, die Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) am Dienstag vorstellte, steht die Abschaffung der als problematisch angesehenen Rasseliste für gefährliche Hunde im Mittelpunkt. Stattdessen soll ein Hundeführerschein eingeführt werden, welcher sowohl theoretische als auch praktische Prüfungen umfasst. Dieser Schritt ist Teil des „Bello-Dialogs“, einer Initiative zur Verbesserung der Hundehaltung in Berlin, die bereits viel Diskussion ausgelöst hat.

Aktuell gilt in Berlin die „Gefährliche-Hunde-Verordnung“ von 2016, die bestimmte Rassen wie Pit-Bulls, American Staffordshire Terrier und Bullterrier als gefährlich einstuft. Halter dieser Rassen sind verpflichtet, ein Führungszeugnis sowie eine Haftpflichtversicherung vorzulegen und ihre Tiere den Behörden vorzustellen. Dennoch fordern Experten die Abschaffung dieser Rasseliste und argumentieren, dass diese stigmatisierend sei und es an wissenschaftlichen Beweisen für eine genetische Aggressivität dieser Rassen mangele. Interessanterweise zeigt die Berliner Beiß-Statistik, dass häufigere Vorfälle von Dackeln und Schäferhunden verursacht werden, was die Debatte weiter anfeuert.

Neue Vorschriften und Regelungen

Der Entwurf des neuen Hundegesetzes sieht zahlreiche Änderungen vor, die nicht nur die Hunderassen, sondern auch das Verhalten von Hundebesitzern betreffen. Ab sofort müssen alle Hunde außerhalb der Wohnung an eine Leine, mit Ausnahme von ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten. Nur Halter mit einem Hundeführerschein oder solche, die in den letzten sechs Jahren ohne Gefahrensituationen einen Hund gehalten haben, können von dieser Leinenpflicht befreit werden. Darüber hinaus sind Hunde auf Kinderspielplätzen und öffentlichen Badestellen generell nicht erlaubt.

Außerdem wird ein zentrales Melderegister für gefährliche Hunde eingerichtet, das Informationen wie Rasse, Chipnummer und Anschrift des Besitzers aufnimmt. Diese überragende Maßnahme verfolgt das Ziel, Statistiken zur Gefährlichkeit bestimmter Rassen basierend auf tatsächlichen Bissvorfällen zu erstellen. Zudem ist für gewerbliche Hundesitter eine Sachkundebescheinigung erforderlich, um die Sicherheit im Umgang mit mehreren Hunden zu garantieren.

Kritik und Unterstützung

Trotz der Zustimmung zu vielen der neuen Maßnahmen gibt es auch kritische Stimmen. Die Gewerkschaft der Polizei bemängelt, dass die personelle Ausstattung zur Umsetzung der neuen Regelungen nicht ausreicht. Claudia Hämmerling von den Grünen äußert Bedenken, dass eine Sachkundeprüfung für alle Hundehalter fehlt. Zudem könnte die Auswahl geeigneter Auslaufgebiete unzureichend sein, was zu einem weiteren Ungleichgewicht in der Hundehaltung führen könnte.

Die Einführung eines Hundeführerscheines steht zwar auf der Agenda, dennoch ist deren Umsetzung noch an zahlreichen Bedingungen gebunden. Derzeit kostet die Prüfung zwischen 80 und 100 Euro, während die Ausstellung der Bescheinigung etwa zehn Euro in Anspruch nehmen wird. Auch die Kontrollen der neuen Vorschriften werden mit zusätzlichen Stellen in den Stadtbezirken finanziert, was als notwendig erachtet wird, um die Regelungen effektiv durchzusetzen.

Ein zielgerichteter Ansatz, der auf die Auffälligkeit von Hunden statt auf spezifische Rassen fokussiert, könnte hierzu beitragen. In Niedersachsen gibt es bereits einen Hundeführerschein, der als Modell dienen könnte. Der Senat ist optimistisch, dass mit diesen Reformen ein zeitgemäßer, sicherer Umgang mit Hunden in Berlin geschaffen werden kann.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die geplanten Regelungen durch einen umfassenden Dialog und die Einbeziehung von Expertenmeinungen geprägt sind. Ob die neuen Maßnahmen tatsächlich zur Verbesserung der Hundehaltung beitragen werden, bleibt abzuwarten.

Für mehr Informationen zur bestehenden Gesetzeslage können Interessierte die Webseite von Berlin.de aufrufen, die umfassende Details zum Thema Hundehaltung bietet, sowie die aktuellen Regelungen zur Registrierung von Hunden im zentralen Register im Rahmen des Berliner Hundegesetzes erläutert.

Der Senat hat sich klar dazu bekannt, die Regelungen der Gefährlichen-Hunde-Verordnung zu überdenken, und verfolgt dabei das Ziel, eine moderne und aufmerksame Hundehaltung zu fördern. Für weitere Details über die neuen Regelungen und deren Auswirkungen kann man auch den Berliner Kurier besuchen.

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