
Am 28. März 2025 äußerte Berlins Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe deutliche Bedenken hinsichtlich der Gefährdung der Demokratie in der Hauptstadt. Sie betonte die Notwendigkeit eines Demokratiefördergesetzes, das auf breiter politischer Zustimmung beruht. CDU und SPD haben sich bereits auf die grundlegenden Prinzipien dieses Gesetzesprojekts verständigt. Ein Entwurf wurde in Kiziltepes Verwaltung erarbeitet und steht bereit, um weiteren Senatsverwaltungen zur Prüfung vorgelegt zu werden, berichtet n-tv.
Die Idee eines Landesdemokratiefördergesetzes umfasst sowohl Pläne auf Bezirks- als auch auf Landesebene. Zentrale Zielsetzung ist die Schaffung eines nachhaltigen und gesetzlich festgelegten Rahmens für die demokratiefördernde Arbeit in Berlin, wie die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung berichtet. Ein Landesbeirat für Demokratieförderung soll den Senat beratend unterstützen.
Nachhaltige Demokratieförderung als Ziel
Die Entstehung solcher Demokratieförderstrukturen ist in den letzten Jahrzehnten organisiert, da viele professionelle und ehrenamtliche Initiativen aktiv geworden sind. Diese Initiativen arbeiten gemeinsam mit staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren für eine lebendige Demokratie und zur Bekämpfung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Allerdings erhalten viele zivilgesellschaftliche Initiativen häufig nur kurzfristige Projektmittel, die keine langfristige Planung erlauben, wie aus der Mitteilung der Senatsverwaltung hervorgeht.
Das geplante Gesetz zielt darauf ab, keinen Raum für kleinteilige Einzelmaßnahmen zu lassen, sondern eine ressortübergreifende und besser koordinierte Demokratieförderung zu gewährleisten. Ein zentraler Demokratieförderplan wird als strategisches Instrument dienen, um Hilfe dort zu leisten, wo sie benötigt wird.
Ein weiteres wesentliches Merkmal des Gesetzes ist die Einsichtnahme in die finanzielle Absicherung der Demokratieförderung in Berlin. Erste Überlegungen deuten darauf hin, dass Berlin als erstes Bundesland ein solches Gesetz einführen könnte, was die Vorreiterrolle der Stadt im Bereich Demokratieförderung unterstreichen würde.
Hintergrund und bundespolitischer Kontext
Diese Berliner Initiative ist Teil eines insgesamt umfassenderen Gesetzgebungstrends in Deutschland. Am 16. Februar 2023 stellte die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur Stärkung der Zivilgesellschaft und zur Demokratieförderung vor, das sogenannte Demokratiefördergesetz. Dieses Gesetz zielt darauf ab, den Bund erstmals gesetzlich mit der Aufgabe zu betrauen, Demokratieförderung, politische Bildung und Extremismusprävention aktiv zu gestalten, wie auf der Bundesministeriums-Website erläutert wird: bmfsfj.de.
Die Ergebnisse eines umfangreichen Austausches mit über 200 Dachverbänden und Fachorganisationen flossen maßgeblich in den Entwurf des Bundesgesetzes ein. Ziel ist eine langfristige, bedarfsgerechte Förderung bei gleichzeitiger Planungssicherheit für geförderte Maßnahmen.
Für Berlin bedeutet dies, dass die bevorstehende Verabschiedung eines Landesdemokratiefördergesetzes nicht nur eine Reaktion auf lokale Bedürfnisse darstellt, sondern auch im Einklang mit bundesweiten Bemühungen steht, die Demokratie zu stärken und rechtsextremen Tendenzen entgegenzuwirken. Der nächste Schritt in dem Prozess ist der Senatsbeschluss, nach dem der Gesetzentwurf dem Landesparlament zur Entscheidung vorgelegt werden muss.