Ein Vorfall in Greifswald hat erneut auf die Gefahren von Alkohol am Steuer hingewiesen. Am 4. November 2024 gegen 15:30 Uhr fuhr ein 36-jähriger Mann in Schlangenlinien auf der B109 bei Hanshagen. Ein Autofahrer meldete das auffällige Verhalten des Citroën Kleintransporters. Als die Polizei Greifswald das Fahrzeug entdeckte und den Fahrer kontrollieren wollte, ignorierte dieser die Anhaltezeichen und versuchte zu fliehen. Der Wagen wurde schließlich auf einem Tankstellengelände bei Diedrichshagen gestoppt.
Der Fahrer weigerte sich, das Fahrzeug zu verlassen, und leistete Widerstand. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,73 Promille. Zudem stellte sich heraus, dass er keine gültige Fahrerlaubnis hatte. Während der Blutentnahme im Klinikum Greifswald beleidigte der Mann die Beamten und drohte, sie an ihren Wohnanschriften aufzusuchen und zu erschießen. In der Folge erließ das Amtsgericht Stralsund einen Durchsuchungsbeschluss für seine Wohnung, in der jedoch keine Waffen gefunden werden konnten. Dennoch setzte der Mann seine Drohungen und Beleidigungen fort.
Ermittlungen gegen den Fahrer
Gegen den 36-Jährigen laufen nun umfangreiche Ermittlungen wegen vielfältiger Delikte. Diese umfassen unter anderem Trunkenheit im Verkehr, Flucht vor der Polizei, Gefährdung des Straßenverkehrs, verbotene Kraftfahrzeugrennen, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie Bedrohung und Beleidigung. Glücklicherweise gab es keine Verletzten unter den eingesetzten Polizisten.
Ein ähnlicher Vorfall fand bereits am 26. Februar 2015 in Berlin statt, bei dem ein Autofahrer, Raphael J., unter Alkoholeinfluss an einer roten Ampel zum Stehen kam. Auch er versuchte, der Kontrolle durch riskante Fahrmanöver zu entkommen, bevor die Polizei eingreifen konnte. Der Alkoholtest ergab 1,33 Promille und führte zu einer Anklage. Wie anwalt.de berichtete, gelten Autofahrer mit 1,1 Promille oder mehr als absolut fahruntüchtig und müssen mit hohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen rechnen, ebenso wie mit der Entziehung der Fahrerlaubnis und einer möglichen medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).
Auf solche Vorfälle sollte ein besonderes Augenmerk gelegt werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und die Gefahren des Fahrens unter Alkohol zu verdeutlichen.