
Ein schwerer Vorfall in Niederbayern hat nun juristische Konsequenzen: Zwei Jugendliche wurden wegen versuchter Tötung verurteilt, nachdem sie einen 40-Jährigen während einer Maibaumwache in Oberpöring in Brand gesetzt hatten. Das Amtsgericht Deggendorf sprach die beiden Haupttäter, die im Alter von 16 und 17 Jahren sind, schuldig und verhängte Jugendstrafen von drei und zweieinhalb Jahren. Der Vorfall, der in der Nacht zum 30. April 2023 geschah, wurde als schwer und gefährlich eingestuft, da die Jugendlichen Bremsenreiniger verwendeten und den Mann mit einem Feuerzeug anzündeten. Auch wenn die anwesenden Personen schnell reagierten und das Feuer löschten, unterließen sie es, einen Rettungswagen zu rufen, um die Tat zu vertuschen. Der Mann erlitt gravierende Brandverletzungen, die seine Gesundheit stark beeinträchtigten.
Das Gericht stellte fest, dass die Tat als ein schlechter Scherz begann, aber die Verletzungen des Opfers von den Tätern zumindest billigend in Kauf genommen wurden. Neben den beiden Haupttätern sind auch weitere Beteiligte in das Verfahren verwickelt. So wurde gegen einen Erwachsenen eine Bewährungsstrafe verhängt und ein anderer erhält eine Geldstrafe, während zwei Heranwachsende mit Freizeitarrest und einem Alkoholverbot bestraft wurden. Interessanterweise wurde in einem weiteren Zusammenhang ernommen, dass einer der Haupttäter bereits zuvor einen ähnlichen Übergriff begangen hatte, bei dem er eine andere Person mit Kohleanzündern attackierte, was ebenfalls im laufenden Verfahren thematisiert wurde.
Besonderheiten des Jugendstrafrechts
In diesem Zusammenhang wird die Bedeutung des Jugendstrafrechts deutlich, das darauf abzielt, Jugendliche nicht nur zu bestrafen, sondern auch zu rehabilitieren. Laut den Bestimmungen des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) sind die Maßnahmen auf die persönliche Entwicklung der Jugendlichen abgestimmt und berücksichtigen deren reduzierte Einsichtsfähigkeit in die Schwere ihrer Taten. Während Erwachsene nach dem allgemeinen Strafrecht bestraft werden, können Jugendliche durch Maßnahmen wie soziale Trainings und Täter-Opfer-Ausgleich resozialisiert werden, um eine Wiederholung von Straftaten zu verhindern. Dies reflektiert den Ansatz des Jugendstrafrechts, dass es nicht allein um Bestrafung geht, sondern um die positive Veränderung des Verhaltens junger Menschen, um sie erfolgreich in die Gesellschaft reintegrieren zu können, wie auch auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz beschrieben wird.