In Laufen und Freilassing sorgten zwei Fälle für Aufsehen, die vor dem Amtsgericht verhandelt wurden. Besonders skandalös war ein Vorfall, bei dem ein Freilassinger in einer Firmenchatgruppe ein Bild Adolf Hitlers und einen diskriminierenden Sticker verschickte. Obwohl der Angeklagte, ein 42-Jähriger, seine Worte als „extrem schlechten Humor“ abtat und beteuerte, dass er keine Sympathien für rechte Ideologien hege, wurde er mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 40 Euro belegt. Der Richter, Josef Haiker, äußerte sich klar zur Schwere des Vergehens, das als “Missachtung der schwarzen Bevölkerung” gewertet wurde und eine klare gesellschaftliche Haltung gegen Rassismus erfordere. Wie rosenheim24.de berichtete, appellierte Haiker an die Verantwortung jedes Einzelnen, um solchen Tendenzen entgegenzuwirken.
Vordrängeln mit Gewalt
Ein weiterer Fall betraf einen 31-jährigen Kurierfahrer aus Bad Reichenhall, der wegen Vordrängelns an einer Waschanlage mit Gewalttaten konfrontiert wurde. Den Zeugenaussagen zufolge hatte er einen 61-jährigen Kroaten, der bereits seit einer halben Stunde wartete, beschimpft und dann gewürgt. Bei der Urteilsverkündung stellte auch hier Richter Haiker unmissverständlich fest, dass der Angeklagte mit seinen sieben Vorstrafen und dem fehlenden Einsicht keine lenkende Handlungsoption wahrgenommen hatte. Schließlich wurde dem Kurierfahrer eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann, aufgebrummt. Dies geschah auf Grundlage der Schwere seines Verhaltens, das auch von mehreren Zeugen klar bestätigt wurde. Laut bgland24.de war er nach einer anstrengenden Schicht an die Waschanlage gekommen, aber die Richter sahen keinen Grund, ihm mildernde Umstände zuzuerkennen.