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Jäger erschosst Hund grundlos: Urteil sorgt für Empörung in Haßberge!

Ein erschütternder Vorfall hat im Landkreis Haßberge für Aufregung gesorgt, als ein 78-jähriger Jäger einen Alaskan Malamute grundlos erschoss. Dieser Vorfall ereignete sich im Juli 2022, als die österreichischen Besitzer des Hundes nach einer Kanutour am Main in Knetzgau Halt machten. Während der Hund, unangeleint und ohne Aufsicht, über eine Wiese streifte, feuerte der Jäger aus seinem Auto heraus auf das Tier. Die Situation entwickelte sich zu einem Prozess, der nun im Landgericht Bamberg zu einem Urteil führte.

Das Landgericht verkündete eine achtmonatige Haftstrafe auf Bewährung für den Jäger, der wegen quälerischer Misshandlung von Wirbeltieren, Tötens von Wirbeltieren und Sachbeschädigung verurteilt wurde. Zuvor hatte das Amtsgericht Haßfurt den Angeklagten bereits im November 2023 mit einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen à 40 Euro belegt, nachdem dies als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gewertet wurde. Diese Entscheidung wurde von beiden Seiten angefochten, was in die Berufungsverhandlung im Landgericht mündete. Laut den Gerichtsunterlagen ist das Urteil jedoch noch nicht rechtskräftig, und der Weg zu einer Revision beim Bayerischen Obersten Landesgericht steht offen, wie Kurier.de berichtet.

Rechtsfolgen und öffentliche Aufmerksamkeit

Der Prozess hat nicht nur juristische Wellen geschlagen, sondern auch das öffentliche Interesse geweckt. Das Gericht stellte klar, dass es keine Beweise dafür gab, dass der Hund aufgrund seines gesundheitlichen Zustands – einem Hüftleidens mit Arthrose – wilderte, was der Jäger als Rechtfertigung anführte. Die erbarmungslosen Umstände, unter denen das Tier erschossen wurde, haben eine breite Diskussion über den Schutz von Tieren und die Verantwortung von Jägern ausgelöst, wie InFranken.de berichtet. Die Gesetzeslage bezüglich des Tierschutzes wird durch diesen Fall erneut auf den Prüfstand gestellt und könnte weitreichende Konsequenzen für ähnliche Fälle in der Zukunft haben.

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