In Bad Tölz ist die Situation um die umstrittene Asylunterkunft am Isarleitenweg mehr als angespannt. Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) mitten im laufenden Verfahren die Baugenehmigung aufgrund von Anwohnerklagen vorläufig außer Kraft gesetzt hat, müssen die bereits eingezogenen Bewohner nun wieder ausziehen. Wie die Merkur berichtet, bleibt das Gebäude derzeit ungenutzt, da es bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts nicht belegt werden darf.
Rechtsstreit und Unsicherheit
Der Streit um die Einrichtung entbrannte, als Anwohner, angeführt von Max Hildenbrand, Klage gegen die Baugenehmigung einreichten. Der VGH stimmte den Klägern zu und begründete die Entscheidung mit der drohenden Lärmbelästigung und der erheblichen Veränderung des Wohngebiets durch die geplante Unterkunft für 96 Asylsuchende. Laut der Süddeutschen Zeitung sei eine weitere Zunahme an Asylbewerbern trotz verschärfter Gesetze zu erwarten, was die Dringlichkeit der Unterbringung unterstreiche. Bislang sei unklar, ob das Gebäude möglicherweise abgerissen werden muss oder welche Mietzahlungen beim Investor fällig werden.
Trotz der Notwendigkeit an Unterkünften bleibt die Zukunft des Isarleitenwegs ungewiss. Das Landratsamt muss sich nun über Optionen Gedanken machen, wie die Behördenvertreterin Marlis Peischer erklärt. Die zuständige Fördersumme für die Unterbringung wird durch das laufende Verfahren hinweg Monat für Monat fällig, während die klare Situation um das Gebäude aussteht. Die Entscheidung über die Zukunft bleibt im Ungewissen, und die vielen Verlegungen von Asylsuchenden und ukrainischen Kriegsflüchtlingen hintan, die die ohnehin angespannte Lage noch verschärfen.