
Am 20. Januar 2025 kam es auf der Autobahn BAB 11 in Richtung Berlin, an der Anschlussstelle Bernau Nord, zu einer Verkehrskontrolle durch die Verkehrspolizei. Hintergrund war der Verdacht auf einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG). Die Fahrerin eines Pkw musste sich daraufhin rechtfertigen, da sie ihr Fahrzeug ohne gültige Haftpflichtversicherung im öffentlichen Straßenverkehr nutzte. Laut den Bestimmungen des PflVG ist dies ein Vergehen, das sowohl mit Geldstrafen als auch in schwerwiegenden Fällen mit Haft bestraft werden kann. Ihre Weiterfahrt wurde umgehend untersagt, was den Ernst der Situation verdeutlicht. Das Pflichtversicherungsgesetz sieht strenge Regelungen vor, die für alle motorisierten Fahrzeuge wie PKW, LKW und Motorräder gelten. Auch die Benutzung eines Fahrzeugs ohne Versicherung ist strafbar, egal ob vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt wird, wie anwalt.de erklärt.
Wenige Tage zuvor, am 19. Januar 2025, kam es in der Steinfurter Straße von Marienwerder zu einem Einbruch in ein Nebengelass. Unbekannte Täter verschafften sich gewaltsam Zutritt und entwendeten ein Pedelec, was einen Sachschaden von etwa 500 Euro verursacht hat. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen, um die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.
Einbrüche und Verkehrsunfälle
Ebenfalls am selben Tag wurde ein weiterer Einbruch in eine Wohnung in der Platanenallee in Zepernick (Panketal) gemeldet. Die Täter drangen gewaltsam in die Wohnung ein und durchwühlten die Räumlichkeiten. Zeugen beobachteten die Flüchtenden, was der Polizei wertvolle Hinweise zur Aufklärung des Vorfalls gab. Der Sachschaden wird vorläufig auf etwa 500 Euro geschätzt, wobei die Kriminalpolizei auch hier ermittelte.
In einem weiteren Vorfall ereignete sich am 18. Januar 2025 auf der B158 zwischen Tiefensee und Werneuchen ein Verkehrsunfall, bei dem ein Pkw mit einem Lkw kollidierte. Zwei Insassen des Pkw wurden verletzt, und der Fahrer des beschädigten Fahrzeugs drohte dem Lkw-Fahrer während der Unfallaufnahme. Der Verdacht auf Fahren ohne Fahrerlaubnis, da der Pkw-Fahrer einen ausländischen Führerschein vorweisen konnte, wurde ebenfalls geäußert. Die Polizei konnte die Situation beruhigen, doch die Ermittlungen der Kriminalpolizei laufen weiter, um alle Umstände des Unfalls zu klären.
Schließlich gab es in der Nacht von Freitag auf Samstag in Blumberg einen Einbruch in einen Gewerbebetrieb. Hierbei schnitten die Täter ein Loch in den Zaun und hebelten ein Fenster auf. Werkzeug und Baumaterialien, die zur Abholung bereitgelegt waren, wurden entwendet. Ein aufmerksamer Nachbar sprach die Täter an, die daraufhin ohne Beute flüchteten. Die Polizeiinspektion Barnim hat auch hier die Ermittlungen aufgenommen.
Die Vielzahl von Einbrüchen und Verkehrsunfällen in der Region zieht nicht nur die Aufmerksamkeit der Polizei auf sich, sondern auch die der Öffentlichkeit, die zunehmend besorgt ist über die Sicherheit im Straßenverkehr und in den Wohngebieten. Laut der Bundesstatistik ist das Ziel, umfassende und aktuelle Daten zur Verkehrssicherheitslage zu gewinnen. Diese werden nicht nur für die Gesetzgebung, sondern auch für die Verkehrserziehung und den Straßenbau genutzt.