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Kampf um die Hauptstadt: Mindestpreise für Mietwagen in Berlin geplant!

Die Diskussion um Mindestbeförderungsentgelte für Mietwagen in Deutschland nimmt an Fahrt auf. Aktuell sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die am 1. August 2021 in Kraft traten und es deutschen Städten erlauben, solche Mindesttarife festzulegen, intensiv im Gespräch. Dabei zielt die Gesetzesnovelle vor allem darauf ab, das traditionelle Taxigewerbe vor unlauterem Wettbewerb, insbesondere von Anbietern wie Uber, zu schützen. Das Unternehmen, das in Deutschland Fahrten über lizenzierte Mietwagenfirmen vermittelt und als günstige Alternative zu klassischen Taxis gilt, lehnt die Einführung solcher Mindesttarife vehement ab. Denn eine solche Regelung könnte die Preise für Uber-Fahrten in Berlin erhöhen und somit die Attraktivität dieses Dienstes beeinträchtigen.

Christoph Weigler, der Deutschland-Chef von Uber, hebt hervor, wie wichtig moderne und flexible Regelungen in der Mobilitätslandschaft sind. Sein Unternehmen hat kürzlich eine Umfrage des Berliner Start-ups Civey in Auftrag gegeben, die ergab, dass knapp 30% der Befragten angaben, bei höheren Preisen wieder auf ihr privates Auto zurückzugreifen. Dies stellt eine Herausforderung für städtische Mobilitätsstrategien dar, die darauf abzielen, den Individualverkehr zu reduzieren.

Mobilität im Wandel

In einer Zeit, in der Mobilitätsapps immer beliebter werden, zeigt die Civey-Umfrage, dass 51,2% der Befragten der Meinung sind, diese Apps könnten die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) verbessern. Dennoch warnt eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft davor, dass Mindestpreise für Mietwagen die Mobilitätsoptionen einschränken und insbesondere für weniger zahlungskräftige Kunden unerschwinglich machen könnten. Diese Entwicklungen könnten paradoxerweise dazu führen, dass Menschen wieder eher auf ihre privaten PKWs zurückgreifen und somit die Straßen zusätzlich belasten.

Immer mehr deutsche Städte entwerfen Regelungen, um den ÖPNV zu schützen. Beispielsweise hat der Landkreis Lörrach bereits ein Mindestbeförderungsentgelt für Mietwagen eingeführt, während die Stadt Heidelberg ähnliche Maßnahmen für das kommende Jahr plant. Die Genehmigungsbehörden stehen hierbei jedoch vor rechtlichen Herausforderungen, da die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einführung solcher Entgelte unklar sind.

Rechtliche Unsicherheiten

Auf europäischer Ebene könnten diese Regelungen zudem in Konflikt mit den EU-Grundfreiheiten stehen, insbesondere der Niederlassungsfreiheit. Mindestpreise könnten den Marktzugang für neue Anbieter erschweren und somit im Widerspruch zu den Zielen der EU stehen. Ob der Europäische Gerichtshof (EuGH) lokale Regelungen aufgrund dieser rechtlichen Fragen aufheben wird, ist ungewiss. Die zukünftige rechtliche Bewertung hängt stark von der verhältnismäßigen Ausübung der Regelungen zum Schutz öffentlicher Verkehrsinteressen ab.

Es ist klar, dass traditionelle Personenbeförderungsdienste, wie das Taxigewerbe, in einem sich verändernden Markt agieren müssen. Antragsteller, die Mindestbeförderungsentgelte einführen wollen, können nicht allein den Schutz des Taxigewerbes als Argument anführen. Der umfassende Schutz des gesamten öffentlichen Personennahverkehrs könnte jedoch eine stärkere Grundlage bieten.

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