Die Maul- und Klauenseuche (MKS), eine hochansteckende Viruserkrankung, hat wiederholt die Aufmerksamkeit der Tierhaltungsbranche auf sich gezogen. Betroffen sind zahlreiche Tierarten, einschließlich Haus- und Wildschweinen, Rindern, Schafen, Ziegen und vielen weiteren Paarhufern sowie Schwielensohlern. In Deutschland sind vor allem Hauswiederkäuer und -schweine Hauptwirte dieser Erkrankung. Laut dem Hessischen Bauernverband hat Deutschland seit 1988 einen Status als amtlich anerkanntes Land ohne MKS, doch die Bedrohung für die heimische Tierhaltung bleibt durch illegale Nahrungsmittelimporte aus endemischen Regionen, insbesondere der Türkei und vielen afrikanischen sowie asiatischen Ländern, hoch.
Das MKS-Virus, das zur Familie Picornaviridae gehört, wird hochgradig über direkten Kontakt zwischen erkrankten und empfänglichen Tieren übertragen. Flüssigkeiten aus Blasen, Speichel, Dung und selbst die Atemluft erweisen sich als potentielle Überträger. Eine indirekte Ansteckung über kontaminierte Futterreste, Fahrzeuge oder auch Hände von Menschen ist ebenfalls möglich. Obwohl die Krankheit bei erwachsenen Tieren meist nicht tödlich verläuft, führt sie zu signifikanten Leistungseinbußen. Bei Jungtieren können jedoch, wie DocCheck Flexikon erläutert, hohe Verluste aufgrund von Herzmuskelschädigungen auftreten, was die Tierhalter zusätzlich belastet.
Übertragungswege und Bekämpfung
Die Übertragung von MKS erfolgt über Schmierinfektionen, hauptsächlich durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren. Menschen können als Vektoren fungieren, sind aber überwiegend selbst nicht empfindlich gegenüber dem Virus. Die Möglichkeit, dass Seuchen in Europa durch menschliche Einschleppung über Reisen verbreitet werden, hebt die Notwendigkeit strenger Hygienevorschriften hervor. Das Fribourg Staatsportal betont, dass die Bekämpfung von Tierseuchen auf international beschlossenen Maßnahmen basiert. Hierbei gilt es, Krankheitsherde schnell zu sanieren und präventive Kampagnen durchzuführen.
Die MKS-Verordnung von Juli 2017 verbietet Impf- und Therapiemaßnahmen mit möglichen Ausnahmen. Im Falle eines Ausbruchs müssen befallene Tiere sowie empfängliche Arten umgehend isoliert und gekeult werden. Diese strengen Maßnahmen zur Bekämpfung der Seuche haben sich in der Vergangenheit als notwendig erwiesen, um die Tierproduktion und -gesundheit in Europa zu sichern.
Inhaltlich verlangt die Anzeigepflicht bei Verdacht auf MKS eine sofortige Benachrichtigung des zuständigen Tierarztes. Für Menschen besteht keine entsprechende Meldepflicht, doch eine Informationsweitergabe an den behandelnden Tierarzt, sofern Kontakt zu betroffenen Tieren bestand, wird empfohlen. Diese Vorsichtsmaßnahmen sind entscheidend, um die Proliferation der Krankheit zu verhindern und das Wohl der Tiere zu sichern.