In einem aufsehenerregenden Verfahren am Amtsgericht Miesbach in Bayern wurde ein 25-jähriger Mann aus Warngau wegen des Verkaufs von 250 Gramm Marihuana verurteilt. Nach Angaben von Merkur war der Angeklagte Teil einer Bande, die in den Städten Weilheim, Murnau, Kochel und im Raum Miesbach aktiv war. Während der Ermittlungen wurde bekannt, dass die Kommunikation zwischen den Mitgliedern über abhörsichere Mobiltelefone stattfand. Ein 24-jähriger Münchner, der als Zeuge auftrat, gab an, dass er als Kurier für die Gruppe fungierte und mindestens zehnmal größere Mengen Marihuana an den Warngauer geliefert hatte. Die Übergaben fanden in einem Parkhaus in Bad Tölz statt.
Urteil trotz schwacher Beweislage
Trotz unzureichender Beweise, die größtenteils auf den Angaben des belastenden Zeugen beruhten, wurde der Mann schuldig gesprochen und erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr sowie eine Geldstrafe von 1.000 Euro. Das Gericht ordnete zudem an, dass die Gewinne aus seinem Drogenhandel in Höhe von 2.000 Euro eingezogen werden. Der Richter, Walter Leitner, bemerkte, dass sich die Beweislage aufgrund der Zeugenaussage verdichtet habe, was die Schuld des Angeklagten unmissverständlich belege.
In einem weiteren Fall entschied das Landgericht Mannheim, dass ein 36-Jähriger aufgrund des neuen Cannabisgesetzes nicht für den Schmuggel von etwa 450 Kilogramm Marihuana verurteilt werden kann. Die Ermittler waren durch verschlüsselte Chatnachrichten auf ihn aufmerksam geworden, doch die Beweise wurden als nicht verwertbar erachtet, da die Anforderungen zur Online-Durchsuchung im vorliegenden Fall nicht erfüllt waren, wie Legal Tribune Online berichtet. Der Vorsitzende Richter ließ verlauten, dass Cannabis nun nicht mehr als Betäubungsmittel angesehen werde, was die Strafbarkeit des Mannes erhebliche Auswirkungen hatte. Die Staatsanwaltschaft plant, Revision gegen das Urteil einzulegen, da Zweifel an der Unschuld des Angeklagten bestehen.