
In einem bemerkenswerten Vorfall hat die Bild-Zeitung fälschlicherweise über eine Berliner Polizistin berichtet, der schwerwiegende Vergehen wie die Drogenlegung und der sexuelle Missbrauch von zwei Bundespolizisten vorgeworfen wurden. Diese irreführenden Berichte, die im November sowohl in der gedruckten Ausgabe als auch online veröffentlicht wurden, haben zu einer weitreichenden medialen Aufregung im In- und Ausland geführt.
Laut dem Presserat verstoßen die Artikel gegen die Unschuldsvermutung und verletzen den Persönlichkeitsschutz der Betroffenen. Zudem wurden die Berichte als vorverurteilend kritisiert. Am 30. Januar wurde das Ermittlungsverfahren gegen die Polizistin ohne ausreichenden Tatverdacht eingestellt, was die falsche Darstellung der Ereignisse weiter unterstreicht. Bereits im Dezember räumte die Bild-Zeitung „handwerkliche Fehler“ in ihrer Berichterstattung ein.
Öffentliche Entschuldigung und finanzielle Wiedergutmachung
In einem Schritt, der den Druck aus der Situation nehmen sollte, entschuldigte sich die Chefredakteurin Marion Horn am 14. März. Sie erkannte an, dass die Berichterstattung die Polizistin in ein falsches Licht gerückt habe. Zudem überwies die Zeitung 30.000 Euro an den Anwalt der Betroffenen, was einige als Versuch werten, ihrer Verantwortung gerecht zu werden.
Christian Schertz, ein Medienanwalt, der den Fall unentgeltlich übernommen hat, äußerte, dass er in seiner Karriere noch nie einen vergleichbaren Fall erlebt habe. Er bezeichnete die Berichterstattung als „Geschichte eines unfassbaren Rufmordes“. Nach seinem Eingreifen wurden die fehlerhaften Beiträge von der Bild-Zeitung gelöscht.
Rügen und Sensationsberichterstattung
Die Rüge des Presserates gegen die Bild-Zeitung ist nicht das erste Mal, dass die Zeitung in eine Kontroversität verwickelt ist. Im Verlauf der letzten Monate wurde die Bild-Zeitung mehrfach wegen Verletzungen des Persönlichkeitsschutzes sowie unsachgemäßer Berichterstattung gerügt. Insgesamt wurden laut einer Übersicht bis zu 86 Rügen gegen die Zeitung verzeichnet, unter anderem auch wegen Sensationsberichterstattung.
Art der Rüge | Datum der Veröffentlichung | Medien |
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Schutz der Persönlichkeit | 24.10.2024 | BILD Online |
Sorgfalt und Schutz der Ehre | 11.07.2024 | BILD Online |
Trennung von Werbung und Redaktion | 11.07.2024 | BILD Online |
Sensationsberichterstattung | 16.10.2024 | SCHWAEBISCHE ZEITUNG |
Ein weiterer Artikel der Presseratsseite thematisierte, wie Medien oft die Grenzen der Berichterstattung überschreiten. Dies geschieht, wenn durch Sensationsgier die Menschenwürde der Betroffenen missachtet wird. Der Fall der Polizistin verdeutlicht, wie kritisch eine solche Berichterstattung ist und das öffentliche Vertrauen in die Medien gefährdet.
Dazu kommt, dass die Berichterstattung auch den Anschein interner Intrigen und einer möglicherweise transfeindlichen Medienkampagne weckt, wie der Tagesspiegel berichtet. Die Abstammungsurkunde der Polizistin belegt, dass sie von Geburt an Frau ist, ein Fakt, der in der Berichterstattung nicht berücksichtigt wurde.
Der Fall bleibt ein bezeichnendes Beispiel dafür, wie wichtig verantwortungsvolle und präzise journalistische Praktiken sind. Die Öffentlichkeit fordert Transparenz und Fairness, insbesondere bei so kritischen Themen, die das Leben Einzelner erheblich beeinflussen können.