
Die Kulturförderung in der Mecklenburgischen Seenplatte spielt eine zentrale Rolle für die lokale Entwicklung und Unterstützung kreativer Projekte. So vermeldete das NDR, dass der Kreis insgesamt 114.100 Euro zur Unterstützung von 53 Kulturprojekten bereitgestellt hat. Diese Summe ist ein Teil des laufenden Engagements zur Förderung kultureller Vielfalt in der Region und unterstreicht die Bedeutung lokaler Initiativen.
Die beantragte Gesamtsumme von über 200.000 Euro zeigt, dass der Bedarf an finanzieller Unterstützung hoch ist. Leider mussten aufgrund von Sparmaßnahmen 12 Anträge abgelehnt werden, und für 31 der bewilligten Projekte wurde weniger Geld als beantragt zur Verfügung gestellt. Besonders betont wird die Unterstützung für lokale Kulturvereine sowie die Förderung von 11 kirchlichen und 7 privaten Projekten.
Geförderte Projekte in der Region
Die geförderten Projekte reflektieren die kulturelle Vielfalt der Seenplatte. Dabei fallen insbesondere die folgenden Initiativen ins Gewicht:
- Puppenspielwochen in der Mecklenburgischen Kleinseenplatte
- Fallada-Tage in Carwitz
- Fritz-Art-Festival in Stavenhagen
- Jazzfrühling
- Kinderkonzert des Vereins „Studio am See“ in Neubrandenburg
- Orgel-Törn, eine Konzertreihe in Dorfkirchen
Besonders interessant ist die künstlerische Fassadengestaltung, die im Rahmen des Festivals Fritz-Art in Stavenhagen geplant ist. Diese Art von Projekten soll nicht nur die Kunstszene ankurbeln, sondern auch die Sichtbarkeit und Attraktivität der Region steigern.
Erleichterungen für Kulturprojekte
Seit 2018 sind die Bedingungen für die kulturelle Projektförderung in Mecklenburg-Vorpommern erleichtert worden. Laut der Landesregierung MV gilt ab 2023 eine neue Kulturförderrichtlinie, die weitere Erleichterungen mit sich bringt. Diese Veränderungen betreffen insbesondere Kulturprojekte, die Landesmittel bis zu 50.000 Euro beantragen. Erleichterungen sind nun unabhängig von der Höhe der Förderung möglich, was die finanzielle Planung für Kulturschaffende erheblich vereinfacht.
Besonders hervorzuheben ist, dass in bestimmten Fällen die Förderung auch zur Deckung laufender Basisausgaben genutzt werden kann. Dies eröffnet neue Perspektiven für die finanzielle Absicherung und Planung langfristiger Projekte. Zudem wurden das Spektrum der zuwendungsfähigen Ausgaben erweitert, was Honorare für Ausstellungen und Mitwirkungen einschließt.
Für Kulturschaffende ist es wichtig, sich über die neuen Förderbedingungen in der Kulturförderrichtlinie zu informieren, um optimal von den bereitgestellten Mitteln profitieren zu können. LFI MV bietet hierzu zahlreiche Informationen und Anlaufstellen.