
Am 23. Februar 2025 um 22:17 Uhr bringt die Tagesschau einen umfassenden Überblick über die anstehende Bundestagswahl 2025 und die dazugehörigen Wahlbegriffe. Angesichts einer neu eingeführten Wahlrechtsreform stehen die Voraussetzungen für den Einzug von Kandidaten in den Bundestag vor grundlegenden Veränderungen.
Direktkandidaten stellen sich in den 299 Wahlkreisen zur Wahl, um mit ihrer Erststimme die Wähler zu überzeugen. Ein wichtiges neues Element dabei ist, dass der Gewinn bei den Erststimmen nicht mehr automatisch den Einzug in den Bundestag garantiert. Der Sieg muss durch das Ergebnis der Zweitstimmen gedeckt sein. Die Reform zielt darauf ab, die Größe des Bundestages vorhersehbarer zu gestalten. Regelungen rund um Überhang- und Ausgleichsmandate wurden abgeschafft, was die Zusammensetzung des Parlaments erheblich verändert hat.
Ein Blick auf die neuen Wahlbestimmungen
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen wurden im Juni 2023 durch ein neues Wahlrecht aktualisiert, welches im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Die gesetzliche Regelgröße des Bundestages wurde dabei auf 630 Abgeordnete festgelegt. Zuvor war diese Zahl bei 598 festgelegt worden, während die tatsächliche Zahl nach der Wahl 2021 auf 736 Abgeordnete angestiegen war.
Die Wähler werden weiterhin zwei Stimmen abgeben können: Mit der Erststimme wählen sie einen Wahlkreisbewerber und mit der Zweitstimme eine Partei. Die proportionale Vertretung der Parteien im Bundestag basiert nun ausschließlich auf den Zweitstimmen, wodurch die Veränderungen sowohl in der Ober- als auch in der Unterverteilung der Sitze signifikant sind. Dies sorgt für eine größere Klarheit bei der Sitzverteilung und gewährleistet, dass nur Parteien, die bundesweit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten haben, in die Sitzverteilung einfließen können.
Überhangmandate und Fünf-Prozent-Hürde
Mit der Abschaffung der Überhang- und Ausgleichsmandate wird die Wahrscheinlichkeit eines größeren Bundestags verringert. Diese Änderungen wurden durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) am 30. Juli 2024 weitgehend gebilligt, wobei die Fünf-Prozent-Sperrklausel als verfassungswidrig erklärt wurde. Um die gesetzliche Regulierung zu verbessern, muss der Gesetzgeber Maßnahmen ergreifen, um diese Bestimmung zu reformieren.
Bis zur nächsten Bundestagswahl gilt eine modifizierte Regelung: Parteien, die weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erreichen, werden nur ausgeschlossen, wenn sie in weniger als drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen erhalten. Diese Übergangsregelung zeigt den Willen zu mehr Fairness im Wahlverfahren und könnte kleineren Parteien neue Chancen bieten.
Insgesamt stehen bei der Bundestagswahl 2025 29 Parteien zur Wahl, darüber hinaus treten fünf neue bundesweit an. Die anstehenden Wahlkämpfe werden von der Notwendigkeit geprägt sein, die neuen Regelungen klar zu kommunizieren. Die Koalitionsbildung könnte außerdem herausfordernder werden, da die politischen Landschaften sich durch die Reformen verändern und die Parteien um Wählergunst intensiver kämpfen müssen.