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Wichtige Fristen zur Briefwahl: So wird Ihre Stimme zählt!

Am 14. Januar 2025 laufen die Vorbereitungen für die bevorstehende Bundestagswahl am 23. Februar auf Hochtouren. Conny Thiele, Sachgebietsleiterin für Statistik und Wahlen, erläutert die Wahlorganisation, welche strengen Fristen unterliegt, die per Rechtsverordnung festgelegt sind. Diese Fristen sind im Vergleich zu regulären Wahlen verkürzt, was eine besondere Herausforderung darstellt.

Die Briefwahl, ein wichtiges Element der Wahlorganisation, beginnt in Brandenburg an der Havel bereits am 10. Februar. Ein früherer Beginn der Briefwahl ist in den meisten der 299 Wahlkreise in Deutschland jedoch nicht möglich. Die Stimmzettel können erst gedruckt werden, wenn die Wahlvorschläge zugelassen sind. Dies geschieht bis spätestens 30. Januar 2025, wenn die Landeswahlausschüsse und der Bundeswahlausschuss über etwaige Beschwerden entscheiden.

Fristen und Antragsverfahren

Ab dem 10. Februar haben Wähler 14 Tage Zeit, um ihre Wahlunterlagen auszufüllen und zurückzusenden. Die Wahlbriefe müssen bis zum Wahltag, dem 23. Februar, um 18 Uhr in der Gemeindeverwaltung eingegangen sein, um gezählt zu werden. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht berücksichtigt. Die Deutsche Post garantiert die rechtzeitige Zustellung von Wahlbriefen, die bis zum 20. Februar eingeworfen oder abgegeben werden.

Für maximale Sicherheit wird empfohlen, Wahlbriefe direkt bei der zuständigen Stelle abzugeben oder durch eine Vertrauensperson abgeben zu lassen. Die Beantragung der Briefwahlunterlagen kann ab sofort bis Freitag vor der Wahl erfolgen; sie müssen rechtzeitig beantragt, ausgefüllt und zurückgeschickt werden. Ein Antrag auf Briefwahlunterlagen erfolgt bei der Gemeinde des Erstwohnsitzes.

Die Rolle der Briefwahl

In der kommenden Wahl dürfen alle Wahlberechtigten die Briefwahl nutzen, ohne dass ein triftiger Grund erforderlich ist. Wahlbriefumschläge müssen zugeklebt und ohne Briefmarke (außer im Ausland) zurückgeschickt werden. Ein Fehler in diesem Prozess kann zur Ungültigkeit der Stimme führen, seien es verspätete Eingänge, fehlende Unterschriften oder nicht zugeklebte Umschläge. Die Südwestdeutsche Rundfunk hebt hervor, dass die Wahlbenachrichtigung zwar nicht erforderlich, jedoch hilfreich sein kann.

Die Wahlberechtigten sollten sich bewusst sein, dass die Briefrücksendung in der Zeit ab dem 1. Januar 2025 verlängerte Postlaufzeiten haben kann. Daher wird ein frühzeitiges Abschicken empfohlen. Darüber hinaus müssen im Ausland lebende Deutsche sich bis zum 2. Februar 2025 ins Wählerverzeichnis eintragen lassen, um an der Wahl teilnehmen zu können.

Rückblick auf vergangene Wahlen

Die Briefwahl wurde in Deutschland seit 1957 etabliert und ist seit 2009 ohne Angabe eines Grundes verfügbar. Der Anteil an Briefwählern stieg seitdem signifikant an, von 4,9 % im Jahr 1957 auf 47,3 % im Jahr 2021. Bei der Bundestagswahl 2021 nutzten 22.145.205 Wähler die Briefwahl, was die Bedeutung dieser Methode unterstreicht. Die Bundeszentrale für politische Bildung berichtet von einem Anstieg der Wahlbeteiligung in den letzten Jahren, was sich auch auf die Nutzung der Briefwahl ausgewirkt hat.

Während die Wahlbeteiligung 2021 bei 76,4 % lag, wirkte sich dies insbesondere auf die jüngeren Jahrgänge aus, wobei die Wahlbeteiligung in der Altersgruppe der 21- bis 24-Jährigen deutlich zugenommen hat. Die Wahlrechtsgrundsätze wie Allgemeinheit, Unmittelbarkeit und Geheimheit bleiben auch in der bevorstehenden Wahl von zentraler Bedeutung, trotz der Bedenken von Verfassungsrechtlern zur Geheimheit und Gleichheit der Wahl bei der Briefwahl.

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