Der Entwurf des Regionalen Planungsverbands Mecklenburgische Seenplatte sieht weniger Vorranggebiete für Windenergie vor als ursprünglich vorgesehen. Mit nur 2,6 Prozent der Landkreisfläche für den Windenergieausbau ist der Anteil um 0,2 Prozent gesenkt worden. Diese Anpassung ist auf naturschutzrechtliche Vorschriften und soldatische Dienstgründe zurückzuführen. Peter Seifert, der Leiter des Planungsverbands, informierte über diese Änderungen bei der Verbandsversammlung zum Ende des Jahres.
Details zu den betroffenen Flächen wurden jedoch nicht angegeben. Die Änderungen betreffen bestehende Potenzialflächen, die über das gesamte Landkreisgebiet verteilt sind. Von den ursprünglich 99 Potenzialflächen befinden sich viele noch in der FFH (Flora-Fauna-Habitat)-Verträglichkeitsbewertung. Bislang gibt es lediglich für 0,6 Prozent der Kreisflächen eine positive FFH-Bewertung.
Ziel der Landesregierung und weitere Entwicklungen
Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat das gesetzte Ziel, bis Ende 2032 mindestens 2,1 Prozent der Landesfläche für die Nutzung von Windenergie auszuweisen, was in der Seenplatte einer Fläche von 11.541 Hektar entspricht. Weitere Informationen zu den Vorranggebieten und den betroffenen Potenzialflächen werden im Frühjahr 2025 erwartet. Die nächste öffentliche Verbandsversammlung findet voraussichtlich am 24. März in Neubrandenburg statt, wo der Entwurf der Windvorranggebiete zur Abstimmung kommt.
Nach der Bekanntgabe des Vorentwurfs im Vorjahr gab es in einigen Regionen Widerstand. Unter anderem wurde eine Bürgerinitiative in Carpin gegründet, die sich gegen ein Windenergiegebiet formierte.
Wie ein Bericht von Fachagentur Windenergie zeigt, sind die Planungsträger in Mecklenburg-Vorpommern die regionalen Planungsverbände, zu denen auch der Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte gehört. Diese Verbände bestehen aus Landkreisen, kreisfreien Städten sowie großen kreisangehörigen Städten und Mittelzentren.