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Krankmelden leicht gemacht: Was Sie unbedingt wissen müssen!

Beim Thema Krankmeldung gibt es klare Regeln, die Arbeitnehmer unbedingt beachten sollten, wie tz.de berichtet. Fällt man aufgrund einer Erkältung oder einer anderen Krankheit aus, muss die Mitteilung an den Arbeitgeber umgehend erfolgen. Die zuständigen Personen im Unternehmen sollten noch vor Arbeitsbeginn informiert werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Besonders in größeren Firmen ist oft die Personalabteilung der richtige Ansprechpartner. Einfach einem Kollegen Bescheid zu geben, reicht in der Regel nicht aus. Arbeitnehmer sollten im Vorfeld wissen, an wen sie sich wenden müssen.

Die Wahl des Informationsweges ist ebenfalls entscheidend. Manche Unternehmen verlangen eine telefonische Krankmeldung, während andere auch E-Mails oder Nachrichten über Messenger akzeptieren. Dies hängt stark von den internen Regelungen ab, die im Arbeitsvertrag festgehalten sein können. Laut fnp.de sollte die Abwesenheit schnellstmöglich gemeldet werden, idealerweise noch vor Beginn der regulären Arbeitszeit. Fehlende rechtzeitige Mitteilungen können zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie Abmahnungen führen.

Bescheinigung und Fristen

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), die in vielen Betrieben erst ab dem vierten Tag der Krankheit vorgelegt werden muss. Unterschiedliche Regelungen können jedoch im Arbeitsvertrag festgelegt sein, sodass manche Arbeitgeber bereits ab dem ersten oder zweiten Tag ein ärztliches Attest verlangen können. Die IHK München und Oberbayern weist darauf hin, dass bei der Berechnung von Krankheitstagen auch Wochenenden und Feiertage berücksichtigt werden müssen, falls die Abwesenheit an einem Freitag beginnt und am Montag weiterhin besteht. In jedem Fall bleiben Arbeitnehmer verpflichtet, ihre krankheitsbedingte Abwesenheit schnellstmöglich zu melden, unabhängig davon, ob eine eAU über die gesetzliche Krankenversicherung vorliegt.

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