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Flechtheim-Erben fordern Rückgabe von Beckmann-Gemälde an NRW!

Im einem bedeutenden Rechtsstreit um Raubkunst wenden sich die Erben des jüdischen Kunsthändlers Alfred Flechtheim an den nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Hendrik Wüst, um die Rückgabe des Max-Beckmann-Gemäldes „Die Nacht“ zu fordern. In einem Brief, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, betonen die Anwälte, dass die Rückgabe des 1918/19 entstandenen Werkes unverzüglich erfolgen sollte. Die Flechtheim-Erben kritisieren, dass das Land Nordrhein-Westfalen über Jahre hinweg die Provenienzforschung ignoriert und das Verfahren zur Rückgabe verschleppt habe. Schon 2016 wurde ein Restitutionsantrag an das Land gestellt, jedoch gab es seither wenig Fortschritt, wie die Anwälte anmerken, was die Dringlichkeit der Angelegenheit unterstreicht.

Die Herausforderungen der Kunstrestauration

Zusätzlich zu den Forderungen in Nordrhein-Westfalen wird auch in Bayern Druck gemacht, da die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen mehrere Kunstwerke identifiziert haben, die an die Erben von Flechtheim zurückgegeben werden müssten, darunter auch Werke von Pablo Picasso und Paul Klee. Kulturstaatsministerin Claudia Roth hat jedoch kürzlich die „Beratende Kommission“ durch geplante Schiedsgerichte ersetzt, was Bedenken hinsichtlich möglicher Verzögerungen aufwirft. Willi Korte, ein deutscher Historiker und Experte für Raubkunst, äußert seine Besorgnis, dass die neuen Verfahren in Bayern die Rückgabe von Kunstwerken möglicherweise hinauszögern könnten. Er befürchtet, dass diese Schiedsgerichte nicht im besten Interesse der Erben handeln werden.

Kunstminister Markus Blume hingegen sieht die Einrichtung der Schiedsgerichte als „großen Schritt“ zur Verbesserung der Rückgabeprozesse. Blume betont, dass die neue Regelung auch in Fällen greift, in denen sich Museen einem Verfahren nicht beteiligen wollen, was die Chancen auf Restitution erhöhen könnte. Dennoch bleibt die Sorge, dass die Erbenfamilien aufgrund der noch zu schaffenden Infrastruktur und der unklaren Zeitpläne möglicherweise im Stillstand steckenbleiben könnten, während sie auf eine Lösung warten, die bislang ausblieb. In diesem Kontext sind die Entwicklungen zur Rückgabe von Kunstwerken als entscheidend für die Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern zu betrachten, wie ksta.de und br.de berichteten.

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