In der Vorweihnachtszeit läutet der Landkreis Bautzen eine friedliche Phase ein, indem zahlreiche Behörden bis zum 1. Januar 2025 auf belastende Verwaltungsakte verzichten. Dies bedeutet konkret: Keine Mahnungen, Pfändungen oder Parkgebühren. Laut dem Landratsamt wird in dieser Zeit keine Post versendet, die die Bürger belasten könnte, wie saechsische.de berichtet.
Besonders hervorzuheben sind die Maßnahmen des Finanzamtes Bautzen, das zwischen dem 23. Dezember und dem 2. Januar auf alle unangemessenen Aktionen, wie Außenprüfungen und Vollstreckungen, verzichtet. Der Versand von Mahnungen wird ausgesetzt, jedoch werden Steuerbescheide weiterhin verschickt, erklärten die Behörden. Auch die Arbeitsagentur Bautzen stimmt in den Weihnachtsfrieden ein: Vom 23. bis 28. Dezember sollen keine Mahnbescheide versendet werden, aber einige Leistungen, wie Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld-Bescheide, müssen rechtzeitig kommuniziert werden, um unnötige Rückforderungen zu vermeiden, gemäß Informationen auf der Website des Landkreises Bautzen, die die aktuellen Verwaltungshinweise veröffentlicht hat (landkreis-bautzen.de).
Was bedeutet das für die Bürger?
Der Verzicht auf belastende Maßnahmen in dieser festlichen Zeit bringt eine spürbare Entlastung für die Bürger des Landkreises Bautzen. Menschen können sich so in der besinnlichen Weihnachtszeit ungestört mit ihren Familien beschäftigen, ohne dass finanzielle Sorgen oder rechtliche Probleme in den Vordergrund treten. Die Behörden zeigen damit, dass sie in dieser Zeit einen eher sozialen als einen strengen Verwaltungsfokus setzen wollen.