Im skandalösen Fall eines Tötungsdelikts in Nordhorn hat das Landgericht Osnabrück einen 55 Jahre alten Mann zu einer Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt. Er wurde wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge für schuldig befunden. Laut Gericht konnte allerdings kein Tötungsvorsatz nachgewiesen werden. Das Verbrechen, das im Februar dieses Jahres begangen wurde, erhielt große Aufmerksamkeit, als der zerstückelte Leichnam des 51-jährigen Opfers in Tüten im Vechte-Kanal entdeckt wurde, wie der Weser-Kurier berichtet.
Details des Verbrechens
Nach Informationen des Gerichts kam es zum Streit, nachdem der 51-Jährige die Lebensgefährtin des Angeklagten, die unter gesundheitlichen Problemen leidet, beleidigt hatte. Der Angeklagte, ein Ukrainer, soll das Opfer dann massiv geschlagen haben, wobei auch eine Flasche als Tatwerkzeug zum Einsatz kam. Die Tat geschah laut Staatsanwaltschaft in der Wohnung des Pärchens, während die Lebensgefährtin anwesend war. Nach dem Verbrechen habe der Angeklagte die Leiche zerlegt und die Teile im Kanal entsorgt, wie in einer Pressemitteilung des Landgerichts Osnabrück dargelegt wurde.
Zusätzlich wurde die Lebensgefährtin des Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt, da sie nicht eingegriffen hatte und zudem im weiteren Verlauf eine Polizeibeamtin beleidigte. Das Gericht wertete die unterlassene Hilfeleistung und die Beleidigung als gravierend, jedoch nicht als strafbewehrt genug, um eine Haftstrafe ohne Bewährung zu verhängen. Das Urteil markiert einen bedeutenden Schritt in einem Fall, der die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich zog und die Fragen zur Gewalt innerhalb von Beziehungen neu aufwirft.