Die Stadt Lychen hat ihre Hundesteuersatzung nach 14 Jahren verändert. Ab dem 1. Januar 2025 müssen Hundehalter für ihren ersten Hund 35 Euro pro Jahr zahlen, was eine Erhöhung von 27,50 Euro darstellt. Bereits 2027 wird dieser Satz auf 40 Euro steigen. Für den zweiten Hund werden ab 2025 57,50 Euro fällig, ab 2027 dann 62,50 Euro. Wer einen dritten Hund oder mehr hält, muss ab 2025 77,50 Euro und ab 2027 sogar 82,50 Euro zahlen. Diese Maßnahmen wurden von den Stadtverordneten mehrheitlich angenommen, nachdem die Kämmerin Nadine Weidner darauf hingewiesen hatte, dass die Abschaffung der Liste gefährlicher Hunderassen in Brandenburg eine Anpassung der Steuersätze nötig machte, wie Nordkurier berichtete.
Ein zentraler Aspekt dieser Neuregelung ist die Pflicht, alle Hunde unabhängig von Größe und Gewicht beim Ordnungsamt anzumelden. Eine interne Regelung soll sicherstellen, dass die Daten effizient zwischen den Abteilungen weitergegeben werden. Zudem wurde in der Sitzung auch das Fehlen eines kommunalen Hundeplatzes angesprochen. Offiziell wurde jedoch klargestellt, dass die Hundesteuer nicht zweckgebunden ist, was bedeutet, dass die Einnahmen nicht für die Einrichtung eines Hundeplatzes verwendet werden müssen.
Informationsangebote der Stadt
Zusätzlich bietet das Einwohnermeldeamt in Lychen umfassende Unterstützung an. Dort können Bürger ihre Ausweisdokumente erstellen lassen und erhalten Informationen über verschiedene Verwaltungsservices, wie die Ausstellung von Reisepässen oder Personalausweisen. Momentan beträgt die Bearbeitungszeit für einen Reisepass etwa acht Wochen. Bürger, die auf Reisen gehen wollen und ihre Dokumente benötigen, sind angehalten, die Öffnungszeiten des Meldeamtes zu beachten, wie auf der Webseite der Stadt lychen.de angegeben. Mitarbeiter stehen bereit, um bei allen Anliegen freundlich zu helfen und Informationen bereitzustellen.