In einem schockierenden Betrugsfall aus Lörrach wird ein Unternehmer zur Kasse gebeten! Das Amtsgericht Wolfach hat gegen ihn einen rechtskräftigen Strafbefehl erlassen und eine Strafe von satten 22.000 Euro verhängt. Der Grund? Eine dreiste Täuschung im Zusammenhang mit Kurzarbeitergeld, das in der schweren Zeit der Corona-Pandemie beantragt wurde.
Zwischen März 2020 und April 2021 hatte der Beschuldigte ordentlich zugelangt und über 51.000 Euro von der Arbeitsagentur Offenburg eingestrichen. Er gab an, aufgrund von stornierten Aufträgen die Arbeitszeit eines Mitarbeiters drastisch reduzieren zu müssen. Ein Mitarbeiter, dem er zuvor einen großzügigen Bruttomonatslohn von 5.500 Euro gezahlt haben soll. Doch die Wahrheit ist skandalös: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach deckte auf, dass die Auftragslage nicht nur stabil, sondern sogar besser war und der besagte Mitarbeiter tatsächlich nur 1.500 Euro brutto im Monat erhielt!
Die Folgen sind gravierend
Zusätzlich zur Geldstrafe muss der Unternehmer das unrechtmäßig erhaltene Kurzarbeitergeld selbstverständlich zurückzahlen. Ein Lehrstück dafür, dass betrügerische Machenschaften in Krisenzeiten mit aller Konsequenz verfolgt werden. Die Schlinge zieht sich zu, und der Unternehmer sieht sich mit den ernsten Folgen seiner Täuschung konfrontiert. Ein fall, der im Kinzigtal für Aufsehen sorgt und ein warnendes Beispiel für andere darstellt!